Die Bausummen als Grundlage ist jedoch untauglich: Als Grundlage müssten die Aufwände/Leistungen des Architekten dienen.
Die Aufwände sind in den Schwierigkeitsstufen berücksichtigt: 08/15 ist einfach, Sichtmauerwerk etwas anspruchsvoller, weiter geht´s mit Hanglage bis hin zu Pfahlgründung bei sandigem Boden. Das alles Gott sei Dank nur in einer Handvoll Stufen, nicht so komplex wie eine Steuertabelle. Aber Einzelfallgerechtigkeit war auch nie das Ziel der Honorarordnung - schließlich sollte man nur für die Bauplanung einen Architekten brauchen und nicht noch´mal einen für die "Baustelle" Honorarermittlung.
Die Idee, den Grundmaßstab Baukosten herzunehmen, ist immerhin weit zweckmäßiger als die Quadratmeter, da diese die Ausstattung nicht mit abbilden würden. Daß Bauten nicht nur durch edlere Materialien komplexer zu planen werden, trifft zu - dennoch ist die Honorarordnung nicht einfach ein schlitzohriger Gierschlundskomplize.
Daß die HOAI heute so nicht mehr paßt, liegt an Veränderungen, die bei ihrer "Konstruktion" nicht absehbar waren oder nicht bedacht wurden. Sie stammt zum einen aus Zeiten, in denen Einfamilienhäuser vergleichsweise zu heute konzeptionell eher LowTech waren; und eine "kalte Progression" durch boombedingt überhitzte Preissteigerungen war nicht bedacht.
Die Frage die ich mir immer wieder stelle: Ist das nun ein freier Markt oder wie kommen solche Schwankungen zustande?
Der Markt ist so frei, wie die Marktteilnehmer miteinander umzugehen gewohnt sind; die Honorarordnung hingegen ist zu wenig agil, um da mitzuturnen. Die Folge ist eine Häufung von abweichend vereinbarten Honoraren und des Hinterfragens der Honorarordnung in ihrer Zeitgemäßheit.
Der Zustand, der bei dieser Entwicklung herauskommt, ist in etwa folgender:
Der Bauherr )
sieht sich (m.E. "preissuchmaschinenverdorben") als "aufgekärter Verbraucher". Er denkt mit, und wie wir hier im Forum beinahe täglich lesen, findet es normal, nicht mit leeren Händen zum Architekten zu kommen, sondern mindestens schon mit einem Grundriss-Vorentwurf - d.h. aus seiner Sicht hat der Architekt ja quasi nur noch die halbe Arbeit;
Der Architekt )
sieht sich diesem Nachfragermarkt gegenüber und sein Honorar in einem Rechtfertigungszwang und versucht, es im Preisspiralenspiel in die nächste Runde zu schaffen;
Die Berufshaftpflicht )
sieht es als Schädigung der "Versichertengemeinschaft", das Honorarniveau auszuhöhlen, während ihr Leistungsrisiko freundlich gesagt eher nicht sinkt - allein schon: Stichwort "Freisteller".
Ein Dreieck, in dem eigentlich jeder Recht hat, oder zumindest einen legitimen - wenn auch mit den anderen nicht kongruenten - Standpunkt.