F
Fuchur
Ohne jetzt ganz tief in die aktuellste Rechtsprechung eingestiegen zu sein (11ant hat ja schon angedeutet, dass es dort sehr widersprüchliche Aussagen gibt): Im Grundsatz ist die HOAI bindend. Es gibt verschiedene anerkannte Fallkonstellationen für Abweichungen. Insbesondere werden genannt: Abweichungen von dem Leistungskatalog der HOAI, Mehrfachverwendungen von bereits erstellten Planungen/wesentlichen Teilplänen, bereits gestellte Schlussrechungen. Andere Urteile verweisen auf den Vertrauensschutz des Auftraggebers und die beschränkte Kenntnis von der HOAI bei privaten Bauherren.
Am Ende heißt vor allem eines: Die Gefahr für großen Streit, falls die Planung nicht wie beiderseits angedacht abläuft. Streit, den man in der Phase nicht gebrauchen kann. Recht bekommt dann entweder der Bauherr oder die Berufshaftpflicht des Architekten Jahre später in der 3. Instanz.
Am Ende heißt vor allem eines: Die Gefahr für großen Streit, falls die Planung nicht wie beiderseits angedacht abläuft. Streit, den man in der Phase nicht gebrauchen kann. Recht bekommt dann entweder der Bauherr oder die Berufshaftpflicht des Architekten Jahre später in der 3. Instanz.