Ich möchte ja nicht direkt zum Unmensch werden. Außerdem wäre der Bereich auch möglich anzufüllen.
Wieso ist das denn verboten, was er gemacht hat? Vielleicht ist es ja doch irgendwie genehmigt, kann ich mir aber nicht vorstellen.
Stuetzmauern sind bis zu einer Hoehe von 2 m genehmigungsfrei. Aber in Abstandsflaechen nicht.
Er hat sein Grundstück aufgewertet indem er die Stützwand nicht ausserhalb der Abstandsfläche gebaut hat. Da haette die hingehoert. Ergo hat er 30m2 mehr nutzbares Grundstück. Dein Grundstück wurde durch diese Baumaßnahme Stuetzmauer an der Grenz (Einsicht des Nachbarn dirkt auf Deinen Teller) geschaedigt der Wert sinkt.
Frag doch den Verkäufer vom Grundstück. Oder verlange aus berechtigten Interesse einsicht in die Bauunterlagen des Nachbarn. Falls der dich nicht einsehen laesst, dann weisst woran Du bist. Dann gehst halt zum Bauamt.
Du kannst ja ein Forderung stellen, dass er das zurueckbauen soll. Dann kannst Dich als netter Nachbar mit Ihm einigen, dass du mit einer Einmalzahlung 10k oder einer monatlichen Zahlung 50 Euro einverstanden bist. ;)
Vorher noch mal mit einem Anwalt reden ob die Sachlage lohnt sich zu streiten.
70 cm, okay. Und wenn ich es nicht böschen möchte?
Ich komme noch einmal auf die Fertigfußboden Hoehe zurueck. 20 cm hoeher sind sehr hilfreich fuer die Angleichung des Gelaendes.
Unterhalb der bestehenden Stützwand eine Unterfangung ist extrem teuer. Diese Mehrkosten muesster der Nachbar tragen, da er aufgefuellt hat.