B
Baskervile
Hallo,
ich plane aktuell den Neubau eines Einfamilienhauses. Bei Vertragsunterschrift sagte mir Generalunternehmer eine im Keller innen liegende Wärmepumpe zu, welche so auch im Vertrag aufgeführt ist. Mit Erhalt des Bodengutachtens, wo ein Bemessungswasserstand von -1,75m beschrieben wird, wurde mir erklärt, dass deshalb eine innen liegende Wärmepumpe nicht möglich ist, da die Luftschächte nicht DIN konform abgedichtet werden können.
Ist das tatsächlich nicht möglich oder mit zu viel Risiko verbunden?
Im weiteren wurde mir ein Angebot für die Außenaufstellung unterbreitet und mir ein Erlass von knapp unter 1000€ angeboten. Bei den Planungsgesprächen wurde mir ein Aufpreis für die innen liegende Pumpe von ca. 5000€ gesagt. Mir kommt das leider insgesamt etwas seltsam vor.
Ich würde mich über eure Erfahrungen und Informationen zu diesem Thema freuen.
Eine zweite Frage zum Tiefbau. Mein Generalunternehmer verlangt wegen eines Absatzes des Bodengutachtens Unbedingt die Begleitung des Aushubs durch einen Kampfmittelräumdienst (ohne vorheriges Gutachten), es wäre mittlerweile eine Vorschrift der BG-Bau. Stimmt das?
Gerne ergänze ich noch weitere Informationen oder Bilder, wenn es hilft. Ich hoffe hier im richtigen Unterforum mein Anliegen gepostet zu haben.
Vielen Dank für eure Antworten!
ich plane aktuell den Neubau eines Einfamilienhauses. Bei Vertragsunterschrift sagte mir Generalunternehmer eine im Keller innen liegende Wärmepumpe zu, welche so auch im Vertrag aufgeführt ist. Mit Erhalt des Bodengutachtens, wo ein Bemessungswasserstand von -1,75m beschrieben wird, wurde mir erklärt, dass deshalb eine innen liegende Wärmepumpe nicht möglich ist, da die Luftschächte nicht DIN konform abgedichtet werden können.
Ist das tatsächlich nicht möglich oder mit zu viel Risiko verbunden?
Im weiteren wurde mir ein Angebot für die Außenaufstellung unterbreitet und mir ein Erlass von knapp unter 1000€ angeboten. Bei den Planungsgesprächen wurde mir ein Aufpreis für die innen liegende Pumpe von ca. 5000€ gesagt. Mir kommt das leider insgesamt etwas seltsam vor.
Ich würde mich über eure Erfahrungen und Informationen zu diesem Thema freuen.
Eine zweite Frage zum Tiefbau. Mein Generalunternehmer verlangt wegen eines Absatzes des Bodengutachtens Unbedingt die Begleitung des Aushubs durch einen Kampfmittelräumdienst (ohne vorheriges Gutachten), es wäre mittlerweile eine Vorschrift der BG-Bau. Stimmt das?
Gerne ergänze ich noch weitere Informationen oder Bilder, wenn es hilft. Ich hoffe hier im richtigen Unterforum mein Anliegen gepostet zu haben.
Vielen Dank für eure Antworten!