Keine schriftliche Beauftragung erteilt. Fenster eingebaut

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I

icandoit

Angebot stand ein anderes Schiebeelement wie geliefert wurde. Somit eigtl. falsch oder?
Da hast ja zumindest einen Beweis. Das was im Angebot steht ist auch das was geliefert werden sollte?

Mir sagt die Beschreibung nix, bin kein Fensterexperte.

Schriftliche Maengelruege mit 2 woechiger Frist zur Mangelbeseitigung und fertig.
 
Y

ypg

Andersherum hat er auch nichts in der Hand wenn es hart auf hart kommen sollte.
Was soll er denn in der Hand haben bzw nicht? Stammtischparole!
Angebotsannahme reicht. Ich finde den Ton von Dir recht unsachlich und etwas vorgepirscht- am besten ist es, sich korrekt zu verhalten, ansonsten macht man sich angreifbar (wenn’s hart auf hart kommt ;) )
 
B

Bardamu

Bei solchen Sachen wäre es halt immer gut wenn man, am Besten mit Bestellschein oder Vertrag, auf der Baustelle ist. Dann kommt der Handwerker gar nicht dazu sowas einzubauen. Immer freundlich und sachlich bleiben wenn es um Schäden oder falsch geliefertes Material geht. Auf der Baustelle ist der Eigentühmer bzw. Bauherr der Chef und nicht die Gesellen vom Fensterbau. Aber dazu muss man halt auch die Übersicht haben, ständig vor Ort sein und am Besten selber mithelfen.

Wenn die Fenster jetzt schon eingebaut sind, stehst du meiner Meinung nach in der Beweispflicht dass die Schäden tatsächlich nicht ein anderer auf der Baustelle verursacht hat. Und was die falsche Farbe angeht ist es ja wohl kein Problem Bestellschein / Vertrag zu checken und dann schriftlich zu reklamieren oder zu widerrufen.
Ausser natürlich die Handwerker und die Fenster waren BESONDERS günstig und es gibt gar nichts schriftliches.
 
G

guckuck2

Angebot stand ein anderes Schiebeelement wie geliefert wurde. Somit eigtl. falsch oder?
Ist das wirklich so?
So genau konnte ich das bisher nicht raus lesen. Was ist denn abweichend vom Angebot (Farbe, unspezifizierte Schiene?)? Gibts das Angebot schriftlich?

Ich sehe die Beschädigung der Laufschiene als optischen Mangel. Das ist ärgerlich. mehr als 100€ ist das dennoch nicht wert.
Der beste Weg, sofern denn belegbar und wahr, wäre der Tausch wegen der vermeintlichen Falschlieferung. Wobei manche auch vor Ort folieren können ...
 
H

hampshire

Die Schilderung ist nicht strukturiert. Nimm mal etwas Emotion raus und Sachlichkeit rein. Hilft jetzt und im Streitfall sowieso.
Was ich verstanden habe:
Es gibt ein Angebot.
Es gibt eine Zusage (mündlich)
Arbeiten wirden durchgeführt.
Die Arbeiten entsprechen nicht dem Angebot.
Es gibt beanstandenswerte Beschädigungen.
Eine Rechnung wurde noch nicht gestellt.

Ganz normale Reklamation, in ruhigem Ton meist unproblematisch.
Versuch mal mit dem Fensterbauer die Emo raus zu nehmen und einen Neustart der Kommunikation.
Wenn Du das nicht kannst, wird es in jedem Fall Streit hinauslaufen. Wenn der Fensterbauer das nicht kann, hast Du wenigstens eine Chance genutzt. Meist sind Handwerksunternehmer aber recht pragmatisch und umgänglich, solange man sie nicht zuvor schon länger geärgert hat
 
K

knalltüte

Die Schilderung ist nicht strukturiert. Nimm mal etwas Emotion raus und Sachlichkeit rein. Hilft jetzt und im Streitfall sowieso.
Was ich verstanden habe:
Es gibt ein Angebot.
Es gibt eine Zusage (mündlich)
Arbeiten wirden durchgeführt.
Die Arbeiten entsprechen nicht dem Angebot.
Es gibt beanstandenswerte Beschädigungen.
Eine Rechnung wurde noch nicht gestellt.

Ganz normale Reklamation, in ruhigem Ton meist unproblematisch.
Versuch mal mit dem Fensterbauer die Emo raus zu nehmen und einen Neustart der Kommunikation.
Wenn Du das nicht kannst, wird es in jedem Fall Streit hinauslaufen. Wenn der Fensterbauer das nicht kann, hast Du wenigstens eine Chance genutzt. Meist sind Handwerksunternehmer aber recht pragmatisch und umgänglich, solange man sie nicht zuvor schon länger geärgert hat
Ich meine herausgelesen zu haben das es nicht Mal einen Auftrag gab, weder schriftlich noch mündlich... Ausschliesslich ein Angebot welches auf der Baustelle besprochen wurde um Details des Angebotes zu klären? Frage an den TE: Ist das richtig?
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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