Die LCA muss man schon im Blick behalten, falls man was ändert. Wir mussten leider bei der Dämmung unter der Bodenplatte jetzt 12cm XPS verbauen statt den geplanten 30cm Glasschaumschotter, zum Glück haben wir da noch genug „Reserve“ um auch „schlechtere“ Bauteile zu verbauen. Bodenbeläge zählend aufgrund der großen Fläche auch in die LCA. Unser Energieberater hat gesagt, dass wir bei Eigenleistungen (wie jetzt die Bodenplatte Dämmung) die Lieferscheine aufbewahren müssen, falls es irgendwann mal eine Kontrolle durch die KfW gibt. Den Estrich wird keiner aufklopfen, aber du solltest nachweisen können, dass du das angegebene Material zumindest eingekauft hast um es dann zu verbauen.