A arnonyme 11 Juni 2018 Teilen #49 Die Frage ist doch, warum man überhaupt an einer Landstraße im Abstand von 6,5m bauen durfte? Soweit ich weiß gibt es im Straßengesetz den Paragraphen 22, der Hochbauten innerhalb einer 20 m Grenze gemessen ab Fahrbahnrand, nicht zulässt.
Die Frage ist doch, warum man überhaupt an einer Landstraße im Abstand von 6,5m bauen durfte? Soweit ich weiß gibt es im Straßengesetz den Paragraphen 22, der Hochbauten innerhalb einer 20 m Grenze gemessen ab Fahrbahnrand, nicht zulässt.
M Maria16 11 Juni 2018 Teilen #50 Solche Abstandsregelungen gelten aber i. d. r. nicht innerhalb der Ortschaft.
A arnonyme 11 Juni 2018 Teilen #51 Ja, aber er schreibt, ja dass das Haus an der Landstraße steht. Wie soll das innerhalb der Ortschaft funktionieren?
Ja, aber er schreibt, ja dass das Haus an der Landstraße steht. Wie soll das innerhalb der Ortschaft funktionieren?
M Maria16 11 Juni 2018 Teilen #53 Landesstraße ist meines Wissens andernorts in D das, was in Bayern eine Staatsstraße ist. Also eine Straßenklasse und sagt nichts darüber aus, ob die Straße durch die Ortschaft führt oder außerhalb liegt.
Landesstraße ist meines Wissens andernorts in D das, was in Bayern eine Staatsstraße ist. Also eine Straßenklasse und sagt nichts darüber aus, ob die Straße durch die Ortschaft führt oder außerhalb liegt.