Durch eine Bekannte haben wir einen Architekten (ihren Ehemann) empfohlen bekommen.
Das weiß doch jeder Krimigucker schon aus der Zeit, als Oberinspektor Derrick noch im Dienst war, daß Alibis von Ehefrauen nicht viel wert sind *ROTFL* *SCNR*
Unser geplantes Haus wurde um einiges größer als wir dachten (hatten 170m2 genannt - es sind jetzt 240m2 geworden)
Der Architekt sagte immer, dass das überschaubare Mehrkosten wären.
Mal eben 40% mehr - da muß man nicht für studiert haben, um zu erkennen, daß das mit "überschaubar" zu umschreiben auf einen Lebemann hinweist. Was ist das für eine Bekannte - Seidenblusegelnägeldaimlercabrio ?
Eins ist gewiß: eine Budgetsprengung ist unter diesen Voraussetzungen unvermeidlich (völlig egal an wen man vergibt).
Treudoof und naiv wie wir waren, haben wir mit ihm einen Vertrag bis zur Eingabeplanung bzw Genehmigung unterschrieben.
Schon diesen Leistungsumfang wählt man nie, es ist der Lieblingsleistungsumfang der Sorte von Architekten, die beim Kostenschätzen Vollnieten sind und auch bei der Bauleitung nicht zu gebrauchen wären.
Wie ist denn der Auftrag an den Architekten im Vertrag gefaßt ?
Ich bin gespannt, was die Profis dazu sagen. Als naiver Laie würde ich denken: der Architekt hat seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt. Seine Leistung ist für euch von begrenztem Wert. Den sollte man angemessen bezahlen, aber durchaus mit Bezug zu dem Nutzen, den z.B. die Anforderungsermittlung für euch hat. Und sicher nicht nach HOAI LPH 1/2. Oder?
Das ist ein guter Ansatz von Dir, bei der Grundlagenermittlung kann man hier den Hebel ansetzen. Dann muß der Herr Architekt sich warm anziehen, da sehe ich seine Berufshaftpflichtprämie bald teurer werden.