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Ich verstehe es eher als Planungsangebot.Ich kann die TE verstehen. Eigentlich soll das ganze ja ein Angebot darstellen. Ein Angebot ist aber eine einseitige Willenserklärung mit bindendem Charakter.
Wenn ich aber gar nicht weiß, was damit gebunden wird, ist das ganze hinfällig. Es kann ja nachträglich jederzeit vom Bearbeiter abgeändert werden.
Sehe das aber eher neutral und nehme keine Position ein. Verstehen kann auch ich den Unmut. Ich habe gefühlt am Wochenende in mind. 10 Threads den Unmut von TEs verstanden, aber es hilft ja nichts für die Antwort, wenn es die Regel ist, und die Antwort nun mal so ist . Und mal ehrlich: ist doch beim Hausbau ähnlich, wenn nicht genauso: welcher GU legt sich in seiner Bauleistungsbeschreibung fest? Doch nur die hochpreisigen… und das dann auch erst nach Vertragsabschluss. Der Vergleich hinkt etwas, ich weiß. Aber es ist doch so: geben die Küchenplaner alles raus, forscht der Verbraucher erstmal im Internet, ob er nicht 50€ zu viel ausgibt.
Wir haben das Thema hier ja schon zig mal durchgekaut…
Die Daten der gewünschten Geräte wurden abgegeben, ein Plan ist erstellt, eine Summe genannt. Und nun vertraut die TE dem Verkäufer nicht, dass die Geräte auch drin sind. Diese Daten bekommt sie, wenn sie die Küche nimmt. Dazwischen ist ein schwarzes Loch… da gibt es übrigens ein Buch über Küchenkauf!