Ja, sollte man denken, aber funktioniert trotzdem prima. Wie gesagt, ist bei unserem Objekt passiert und das gleiche Mutterunternehmen hat das schon mehrere Male abgezogen. Manchmal wird einfach der Umweg über in Rechtsnachfolge tretende Limiteds oder gar im Ausland sitzende Einzelunternehmer gemacht, einfach nur um die Durchsetzung der Forderungen bzw. überhaupt die gerichtliche Feststellung der Rechtmäßigkeit dieser Forderung zu verzögern. In der Zeit bis du nen einwandfreien Titel hast, ist die Firma (die Objekt-GmbH) schon gar nicht mehr da. Man sollte meinen, man könne damit den Geschäftsführern der ursprünglichen Muttergesellschaft beikommen, aber so leicht ist das nicht.