Ich bin zwar kein Jurist, würde jedoch einschätzen, daß Eurer Vertragspartner damit auch eine Schadenersatzpflicht riskiert.Wir haben auch noch eine Bafa-Förderung, die uns im Februar 2023 verfällt, sofern sich unser Projekt nun verzögert.
Ich gehe davon aus, daß hier auszutesten versucht wird, welche Kunden dieses Spielchen mit sich machen lassen. Das Kalkül mag sein, etwa drei Prozent Steigerung erwarte man, jeder dritte Kunde werde das mit sich machen lassen, dann müsse man von denen zehn Prozent nehmen damit es aufginge (was soweit für den Kunden erst einmal bedeuten würde: wer zurückbellt, wird garnicht gebissen). Allerdings übersehen beide (der GU und der Kunde) eine Gefahr: wenn viele Kunden dadurch nervös werden und an der Kapitaldecke des GU zweifeln, schnellen die Anfragen an Bonitätsrating-Auskunfteien in die Höhe und der GU kann auch ohne eine Verschlechterung der harten Fakten in die Lage geraten, rein durch die Eigendynamik von Bonitätszweifeln in die Insolvenz zu geraten. Ich würde anstelle der TE mit dem Anwalt also auch ansprechen, wie sicher man den Vertrag auch unbeschadet lösen kann, und in jedem Fall auf dem Auge "Sicherung der Vertragserfüllung" betont wachsam sein.Dem Unternehmer bleibt nur Preiserhöhungen weitergeben soviel wie geht oder letztendlich die Insolvenz.
Naja, wenns tatsächlich so wäre...konnte niemand voraussehen... Corona ist doch schon längst eingepreist.die 10 % sind ärgerlich und nicht wenig. Mal abgesehen davon das ein Anwaltsschreiben eine optimale Grundlage bildet für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, sind die Preisesteigerungen ein Problem. Das was zur Zeit los ist, konnte niemand voraussehen. Dem Unternehmer bleibt nur Preiserhöhungen weitergeben soviel wie geht oder letztendlich die Insolvenz.
Nr. | Ergebnis | Beiträge |
1 | Vertragserfüllungsbürgschaft in Kombi mit Schlussrate | 15 |
2 | Hausvertrag mit Finanzierungsvorbehalt, Anwalt gesucht | 10 |
3 | Baugenehmigung - Anwalt sinnvoll? | 12 |