Mehrpreise von 10% trotz Pauschalpreisvertrag

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Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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11ant

11ant

Ich frage mich, wie sich Bauinteressierte dann noch für ein bestimmtes Haus entscheiden können, wenn der Preis am Ende nach Belieben des Bauunternehmers erhöht werden kann. Auch Preisvergleiche zwischen verschiedenen Anbietern machen dann keinen Sinn mehr.
So ganz nach Belieben ja nun auch wieder nicht, und die Preisvergleiche laufen dann nur anders ab (d.h. die Kunden tauschen sich dann spezieller über die Preistreue aus).
Es scheint ja auch so zu sein, dass Bauunternehmen Insolvenz anmelden und dann mit jemand anderem als Geschäftsführer einfach weitermachen.
Das ist ein hartnäckiges Märchen (das aber tatsächlich auch versucht wird, weil eben auch einige Bauunternehmer daran glauben, namentlich schwerpunktmäßig solche der Sorte Fleischerhaus-GU), daß man sich den Zeitpunkt einer Insolvenzanmeldung einfach so aussuchen könnte.
 
V

Vierpommes

Wo finde ich im Forum eine Liste zu den Abkürzungen? Die Suchfunktion habe ich schon erfolglos ausprobiert. Dann kann ich mir so Fragen wie, was ist ein GU, ersparen.
Danke für die Hilfe.
 
gutentag

gutentag

Das ist ein hartnäckiges Märchen (das aber tatsächlich auch versucht wird, weil eben auch einige Bauunternehmer daran glauben, namentlich schwerpunktmäßig solche der Sorte Fleischerhaus-GU), daß man sich den Zeitpunkt einer Insolvenzanmeldung einfach so aussuchen könnte.
Um Forderungen, die man nicht begleichen will oder kann, aus dem Weg zu gehen, Ist leider auch die Insolvenz möglich. Daher meine Empfehlung eine Vertragserfüllungbürgschaft zu fordern. Im Falle einer finanziellen Schieflage wird die Bank diese nicht zur Verfügung stellen.
 
B

Benutzer200

GU = Generalunternehmer: Unternehmen, das mit eigenen Mitarbeitern als auch Subunternehmen ein Bauprojekt umsetzt
GÜ = Generalübernehmer: Unternehmen oder Person, das/die ein Bauvorhaben umsetzt, aber keinen eigenen Baubetrieb unterhält. Der GÜ kann sowohl Subunternehmen als auch einen GU mit der Bauleistung beauftragen
Bauträger: GU oder GÜ, der Dir ein Haus oder eine Wohnung inkl. des Grundstücks verkauft, was neu gebaut wird
 
11ant

11ant

Daher meine Empfehlung eine Vertragserfüllungbürgschaft zu fordern. Im Falle einer finanziellen Schieflage wird die Bank diese nicht zur Verfügung stellen.
Dieses Instrument ist unbedingt zu empfehlen.
Um Forderungen, die man nicht begleichen will oder kann, aus dem Weg zu gehen, Ist leider auch die Insolvenz möglich.
In seltenen Spezialfällen, über die der Staatsanwalt nicht gerne spricht, ja. Aber nicht im Sinne der landläufigen Vorstellung, wenn man keine Lust zu zahlen habe, schriebe man nur schnell den Ferrari auf die Freundin um, würfe dann den Büroschlüssel beim Amtsgericht ein und lachte dann von der Dachterrasse seines Penthouses den Gerichtsvollzieher aus.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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