OT
Kleine Korrektur.
Mal ausgenommen von Max Müller mit seiner vermieteten ETW sind größere Kapitalanleger in der Regel körperschaftsteuerpflichtig und zahlen 15% KST + Soli. Erträge aus der Vermögensverwaltung fallen auch nicht unter die Gewerbesteuer.
So, ich habe noch mal recherchiert. Auf Unternehmensebene fällt Körperschaftssteuer und Soli an, nicht aber Gewerbesteuer. Auf Eigentümerebene des Unternehmens fallen dann im Teileinkünfteverfahren 60% vom persönlichen Steuersatz an. Angenommen dieser beträgt 42% + Soli bzw. wir sollten ja sowieso eine Betrachtung der Grenzsituation machen, dann bleiben von 100 EUR Gewinn der Vermietungs-GmbH 61,80 EUR netto übrig, korrekt? Ohne zwischengeschaltete Vermietungs-GmbH fallen 42% + Soli auf den kompletten Gewinn an, also bleiben nur 55,69 EUR.
Nur mal so interessehalber. Meinen letzten Mietvertrag in einem durchaus nicht kleinen Gebäude (ich schätze mal 800-1.000 qm Wohnfläche) hatte ich damals nämlich mit einer Privatperson geschlossen, warum eigentlich, wenn die Vermietungs-GmbH günstiger kommt? Wir können natürlich davon ausgehen, dass die Person mit der Vermietung von 900 qm Wohnfläche in guter Lage vermutlich Spitzensteuersatz gezahlt hat.