Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten

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BauBob7

Seltsam Denis, bei uns war Fertighaus meist teurer, als der ortsansässige GU, der massiv baut
Seltsam, bundesweit ausgelieferte Fertighäuser kosten auch bundesweit das gleiche, während die Baupreise der regionalen Handwerker eben durch das regionale Lohnniveau bestimmt werden? Sehr seltsam! Ach was, der Bayer verdient in einer Stunde das, wofür der Saarländer zwei Stunden arbeiten muss. Seltsam. Sehr seltsam!

Ist auf jeden Fall empfehlenswert, in solchen Hochpreisregionen mit einem Fertighaus zu planen, die Dinger sind auch super. Da gibt es heutzutage nichts zu meckern. Massiv geht immer, macht man auch nichts falsch... aber in manchen Regionen sind die Preise einfach weggelaufen.
 
B

BauBob7

So, ich habe noch mal recherchiert. Auf Unternehmensebene fällt Körperschaftssteuer und Soli an, nicht aber Gewerbesteuer. Auf Eigentümerebene des Unternehmens fallen dann im Teileinkünfteverfahren 60% vom persönlichen Steuersatz an. Angenommen dieser beträgt 42% + Soli bzw. wir sollten ja sowieso eine Betrachtung der Grenzsituation machen, dann bleiben von 100 EUR Gewinn der Vermietungs-GmbH 61,80 EUR netto übrig, korrekt? Ohne zwischengeschaltete Vermietungs-GmbH fallen 42% + Soli auf den kompletten Gewinn an, also bleiben nur 55,69 EUR.

Nur mal so interessehalber. Meinen letzten Mietvertrag in einem durchaus nicht kleinen Gebäude (ich schätze mal 800-1.000 qm Wohnfläche) hatte ich damals nämlich mit einer Privatperson geschlossen, warum eigentlich, wenn die Vermietungs-GmbH günstiger kommt? Wir können natürlich davon ausgehen, dass die Person mit der Vermietung von 900 qm Wohnfläche in guter Lage vermutlich Spitzensteuersatz gezahlt hat.
Können wir das noch kurz klären? Will doch selbst mal in 5-10 Jahren ein Mehrfamilienhaus kaufen und als Kapitalanlage nutzen. Dachte immer, GmbH lohnt sich nicht. Lohnt sich doch? Mir wäre es natürlich lieb, wenn die Haftungsfrage auch in der GmbH bleibt. Also z.B. 20% Eigenkapital zuschießen, Rest finanzieren über die GmbH und ohne Bürgschaft privat. Geht das?
 
K

Kabelmodem87

Zurück zum Fachlichen:

Trotz intensiver Suche finde ich keine Info, wie es jetzt weitergeht.
Es soll wohl nächste Woche als Gesetz verabschiedet werden.
Habt ihr da mehr Infos gefunden?

Im Positionspapier steht, dass die Baugenehmigung den Antrag ermöglicht.
Gibt es schon Details zur Förderung, ob der Bauvertrag mit 1 Kind unterschrieben werden darf, wenn zur Baugenehmigung 2 Kinder auf der Welt sind.

Konkret:
Wir erwarten im September ein weiteres Kind. Bauvertrag ist noch nicht unterschrieben.
Nur mit dem weiteren Kind bleiben wir im Einkommensband. Die Baugenehmigung brauchen wir in 2018, damit 2016 und 2017 vorgelegt werden müssen, da 2018 sowieso die Grenze überschreiten wird.

Noch zu unserem Verständnis:
Für uns macht es nur Sinn, dass z.B. bei Geburt eines 2. Kindes in 2018 die 105 kEUR Eigenkapital Grenze für 2016 und 2017 angezogen wird und nicht die 90 kEUR.

Versteht ihr das auch so?
Hast du beachtet das die 90k und105k zu versteuerndes Einkommen sind?

Bei 90k darf man ca. 115k Bruttohaushaltseinkommen haben (1 Kind)
Bei 105k darf man ca. 137k (2 Kinder) haben..
 
K

Kekse

Diese Details sind afaik noch nicht bekannt (für uns auch interessant, Nr. 2 kommt im Oktober. So lange ist das Angebot aber natürlich nicht gültig). Bis jetzt klang es allerdings immer so, als sei der Werkvertrag völlig egal und nur das Datum der Baugenehmigung ausschlaggebend.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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