Wer die Einkommensgrenze um einige Tausender überschreitet für den mag eventuell dieser Trick gehen, den ich heute per Infomail erhalten habe
Freiwillig Krankenversicherte haben eine Option, die Pflichtversicherten verschlossen bleibt. Arbeitnehmer, die als Ersatzkassenmitglied über der Beitragsbemessungsgrenze von 52.200 Euro liegen, oder Selbstständige oder privat Krankenversicherte können Vorauszahlungen leisten.
Den meisten Krankenversicherten dürfte nicht bekannt sein, dass es möglich ist, die Beiträge für maximal zweieinhalb Jahre im Voraus zu entrichten. Der Jahresbeitrag beläuft sich, ohne Berücksichtigung der individuellen Zusatzbeiträge im Jahr auf 7.621,20 Euro. Für zweieinhalb Jahre sind dies 19.053 Euro – ein stolzer Betrag. Bei einem Arbeitnehmer halbieren sich diese Zahlen jedoch, da der Arbeitgeber bekanntermaßen 50 Prozent des Grundbeitrages übernimmt.
Ab 2020 soll sogar eine Vorauszahlung bis zu drei Jahre möglich sein. Voraussetzung dabei ist, dass die jeweilige Krankenkasse beziehungsweise Krankenversicherung mitspielt.
Und jetzt kommt der Clou: Wer seine Krankenversicherungsbeiträge im Voraus entrichtet, kann diese im Jahr der Zahlung in voller Höhe steuerlich geltend machen. Wer bis zum 21. Dezember die Vorauszahlung leistet, mindert sein zu versteuerndes Einkommen als Selbstständiger um über 19.000 Euro, als Arbeitnehmer um über 8.500 Euro – ohne zweifelhafte Abschreibungsprojekte.