T
Tobibi
Von der KfW Homepage:
"Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich Baukindergeld für mein Kind?
Für alle Kinder, die am Tag der Antragstellung folgende Fördervoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie für den gesamten Auszahlungszeitraum Baukindergeld:
das Kind ist bereits geboren und unter 18 Jahre,
das Kind lebt mit Hauptwohnsitz in Ihrem Haushalt (Meldebestätigung) und
Sie oder Ihr im Haushalt lebender Partner sind für das Kind kindergeldberechtigt."
Es ist immer nur vom Tag des Antrags als Stichtag die Rede. Ich lese nirgends, dass das Kind schon bei Einzug geboren sein muss.
Gleiches gilt für die Einkommensgrenzen und Freibeträge pro Kind. Entscheidend ist der Status quo bei Antragstellung.
"Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich Baukindergeld für mein Kind?
Für alle Kinder, die am Tag der Antragstellung folgende Fördervoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie für den gesamten Auszahlungszeitraum Baukindergeld:
das Kind ist bereits geboren und unter 18 Jahre,
das Kind lebt mit Hauptwohnsitz in Ihrem Haushalt (Meldebestätigung) und
Sie oder Ihr im Haushalt lebender Partner sind für das Kind kindergeldberechtigt."
Es ist immer nur vom Tag des Antrags als Stichtag die Rede. Ich lese nirgends, dass das Kind schon bei Einzug geboren sein muss.
Gleiches gilt für die Einkommensgrenzen und Freibeträge pro Kind. Entscheidend ist der Status quo bei Antragstellung.
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