Möglichkeiten Bauzwang/Baufrist zu erfüllen, um später zu bauen

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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G

guckuck2

Wer hätte gedacht, dass sich irgendwann ein Grundstückseigentümer freuen könnte, wenn eine seltene Lurch Art da ihr neues Domizil aufschlagen würde

Aber mal ehrlich, fadenscheinig ist das ganze hoch zehn. Gib es zurück.
 
M

Mottenhausen

fragt mich nicht, warum ich noch nicht anfangen möchte bzw. ich bereit wäre bis zu 20.000 Euro in den Sand zu setzen.
Doch, weil es das einzig interessante im Thread wäre.

Es macht einfach einen Riesen Unterschied, ob der TE hier möglicherweise unverschuldet in eine missliche Lage gerutscht ist und jetzt mit gebundenen Händen und dem Rücken zur Wand steht und dabei zusehen muss wie der Traum vom Haus wegen einer Formalität vor die Hunde geht, ODER, weil...naja, haben meine Vorposter ja schon genug zu geschrieben... "Cognac"
 
G

guckuck2

Es macht einfach einen Riesen Unterschied, ob der TE hier möglicherweise unverschuldet in eine missliche Lage gerutscht ist und jetzt mit gebundenen Händen und dem Rücken zur Wand steht und dabei zusehen muss wie der Traum vom Haus wegen einer Formalität vor die Hunde geht, ODER, weil...naja
Die User dieses Forums kennen offenbar keinen Weg, wie man für 20T€ den Bauzwang umgehen kann. Da ist die Motivation des TEs vollkommen egal.
 
M

Mottenhausen

Es gibt immer einen Weg und 20T ist doch schon mal ein Anfang. Z.B. als Spende für die Ausrichtung der nächsten Festlichkeit - Stadtfest/Dorffest oder als Spende für den Heimatverein, dessen Vorsitz zufälligerweise dem zuständigen Dezernent des Bauamtes innewohnt.
 
Y

ypg

Irgendwie günstig die Voraussetzung des Wohnhausrohbau erfüllen. Vielleicht ein „billiges“ TinyHouse (Minihaus) als Rohbau auf das Grundstück stellen? Es würde dann abgerissen oder verkauft werden, wenn mit dem späteren eigentlichen Einfamilienhausbau angefangen wird.
Mini- oder Tinyhaus wird wohl nicht dem Bebauungsplan gerecht. Insofern nein.

Es macht einfach einen Riesen Unterschied, ob der TE hier möglicherweise unverschuldet in eine missliche Lage gerutscht ist und jetzt mit gebundenen Händen und dem Rücken zur Wand steht und dabei zusehen muss wie der Traum vom Haus wegen einer Formalität vor die Hunde geht, ODER, weil...naja, haben meine Vorposter ja schon genug zu geschrieben... "Cognac"
Vor die Hunde... nenene.
Er kann dann froh sein, das er das Grundstück zurückgeben darf. Dann soll sich nämlich ein anderer freuen, dem es finanziell oder partnerschaftlich besser geht. Denn es gibt genügend, die es nötig haben, finanziell können, aber kein Grundstück haben.
Und das ist eben egoistisch: Einfach mal darauf zu sitzen, bis eine bessere Lebensphase wieder eintritt.
Das Schicksal will es eben nicht so, es will es anders mit dem TE, und da heißt es auch mal, stolz zurück zu treten.

@TE
Wenn es so ist wie ich denke, würde ich ein recht einfaches Standardhaus darauf bauen und erst mal das OG nicht ausbauen. Das ist dann finanziell im Rahmen, man gibt keine unnötigen Kosten wie beim Badausbau aus und hat für eine (oder zwei) Person/en im EG eine bezugsfertige Wohnung.
Später dann kann man Nestbau mit Garten und OG-Ausbau betreiben.
Du setzt kein Geld in den Sand, und alles ist legitim.
 
H

hollowback

Hallo an alle,

vielen Dank für die zahlreichen und schnellen Antworten.

----
Kurz am Thema vorbei:

In meinem Startpost habe ich versucht so allgemein wie möglich mit so vielen Angaben wie nötig meine Situation zu schildern, um für mich Vorschläge zu erhalten, die mir und auch vielleicht anderen Lesern helfen alternative Lösungswege zu finden.
Gemäß dem Großteil der Antworten nach ist mir das anscheinend nicht gelungen. Da muss ich nächstes mal meine Beiträge besser formulieren, um Spekulationen um meine Situation von vornherein zu verhindern, um euch die Möglichkeit zu geben unvoreingenommen auf diese Beiträge zu antworten.
Ob es mir nun geglaubt wird oder nicht (was nicht Thema meiner Frage ist). Ich werde das Grundstück bebauen.
Da ich aber schon, aufgrund von Angebotserstellungen bei Bauunternehmen, mitbekommen habe, dass diese sehr ausgelastet sind (sehr lange Lieferzeiten), das Preis-/Leistungsverhältnis meiner Meinung überhaupt nicht mehr gegeben ist, benötige ich mehr Zeit um die für mich richtigen Entscheidungen zu treffen.
Wenn ich schon so viel Geld in die Hand nehme um so ein finanziell kostspieliges Projekt zu realisieren, dann möchte ich auf keinen Fall Zeitdruck haben und irgendwelche Entscheidungen vorschnell treffen, nur damit ich die Vorgaben der Gemeinde einhalte, von denen ich das Grundstück auch nicht günstiger bekommen habe (kein Einheimischenmodell).
Wenn dies aber von mir verlangt wird, muss ich mich über „ungewöhnliche“ alternativen Gedanken machen, weil freiwillig zurückgeben werde ich das Grundstück nicht. Da ich schon mehrere tausend Euro in das Grundstück investiert habe (Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Grundsteuer, Baugrundgutachten, usw.), die ich bei einer Rückgabe an die Gemeinde noch mal leisten müsste.
Aber wie schon erwähnt, dies alles hat nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun, weil jeder anders in so einer Situation entscheiden würde - auch wenn meine Entscheidung asozial und moralisch fragwürdig sein sollte.
Ich wäge gerade ab und möchte einfach nur auf der sicheren Seite sein, das Grundstück behalten zu können. Denn sollte ein Gewerk für den Rohbau länger brauchen als geplant (was aktuell gar nicht so unwahrscheinlich ist) würde ich zumindest laut meines Kaufvertrages in Schwierigkeiten kommen und müsste mit der Gemeinde wieder verhandeln und auf Einsicht hoffen.
Deshalb meine Frage an euch.
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könntest du der Gemeinde ja anbieten im Gegenzug zum Aufweichen des Bauzwangs ein längeres Wiederkaufsrecht im Veräußerungsfall zu akzeptieren. Für die öffentliche Hand gibt es da eine maximale Grenze von 30 Jahren.
Danke für deinen Vorschlag.
Wäre das aber nicht das gleiche wie ein Antrag auf Baufristverlängerung, den ich ja schon gestellt habe?
Das Wiederkaufsrecht beinhaltet ja, dass die Gemeinde etwas zurückbekommt, wenn z.B. Vorgaben nicht eingehalten werden, dieses zu verlängern würde die Baufrist ja auch verlängern.

Z.B. als Spende für die Ausrichtung der nächsten Festlichkeit - Stadtfest/Dorffest oder als Spende für den Heimatverein, dessen Vorsitz zufälligerweise dem zuständigen Dezernent des Bauamtes innewohnt.
Auch ein guter Vorschlag, nur leider hätte ich nicht die schriftliche Sicherheit und wäre von der Stimmung der Gemeindemitglieder abhängig.

- Auch für ein Tinyhaus brauchst Du eine Baugenehmigung oder eine Genehmigungsfreistellung. Da die Gemeinde/das Bauamt nicht dumm ist bzw. sich ungerne veräppeln lässt, wirst Du hierfür keine Genehmigung bekommen. Die werden genau wissen das Du damit nur einen Aufschub erzwingen willst.
Mini- oder Tinyhaus wird wohl nicht dem Bebauungsplan gerecht. Insofern nein.
Danke für eure Ausführungen.
Ich möchte und muss alle rechtlichen Vorgaben einhalten, dazu gehört auch eine Baugenehmigung für ein Tinyhaus oder Minihaus, das weiß ich.
Könntet ihr mir bitte erklären, wie die Gemeinde ein solches Bauvorhaben nicht genehmigen kann?
Meiner Meinung nach muss sich ja auch die Gemeinde an Vorgaben halten und kann nicht einfach "willkürlich" sagen, das dies nicht genehmigt wird.
Wenn ich mich nach dem Bebauungsplan halte (der nur Maximalangaben hat) und es keine Ortsgestaltungssatzung für dieses Baugebiet gibt, ich einen Plan vom Bauzeichner einreiche mit Statik, Energieeinsparverordnung usw. dann kann die Gemeinde eigentlich doch nur sagen, "geht nicht, weil z.B. nicht im Baufenster, oder Dach zu steil". Aber doch nicht: "geht nicht, weil Haus viel zu klein oder sie vielleicht spekulieren wollen"?

Ob 20.000 Euro dafür ausreichen würden ist natürlich eine andere Sache, das stimmt, da müsste ich halt wieder abwägen.

Grüße

Jan
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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