RomeoZwo
Hallo, Baufrist ist das eine, Veräußerung mit Wertgewinn das andere. Ziel der Gemeinden ist a) das Grundstücke nicht ewig unbebaut sind und ein Wohngebiet auch mal "fertig" ist und b) das Grundstückskäufe aus Spekulation verhindert werden. Beides wird über ein Wiederkaufsrecht und Bauzwang erreicht. Wenn du dir sicher bist, dass du auf dem Grundstück bauen und leben möchtest, biete der Gemeinde z.B. an, dass dein Bauzwang verlängert/ausgesetzt wird, aber du im Gegenzug ein Wiederkaufsrecht bei Veräußerung akzeptierst, welches deutlich länger als der Bauzwang gilt.Danke für deinen Vorschlag.
Wäre das aber nicht das gleiche wie ein Antrag auf Baufristverlängerung, den ich ja schon gestellt habe?
Das Wiederkaufsrecht beinhaltet ja, dass die Gemeinde etwas zurückbekommt, wenn z.B. Vorgaben nicht eingehalten werden, dieses zu verlängern würde die Baufrist ja auch verlängern.
Du bist in der Position, dass du was von der Gemeinde möchtest - also musst auch du irgendetwas anbieten. Am besten etwas, dass der Gemeinde nützt und dir nicht besonders weh tut.
Die Idee mit dem TinyHouse würde ich vergessen. In deinem Kaufvertrag steht bestimmt etwas von "zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus" , als Bauamt würde ich ein TinyHouse schon mal nicht als Einfamilienhaus betiteln und erst mal ablehnen.