Möglichkeiten Bauzwang/Baufrist zu erfüllen, um später zu bauen

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Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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RomeoZwo

RomeoZwo

Danke für deinen Vorschlag.
Wäre das aber nicht das gleiche wie ein Antrag auf Baufristverlängerung, den ich ja schon gestellt habe?
Das Wiederkaufsrecht beinhaltet ja, dass die Gemeinde etwas zurückbekommt, wenn z.B. Vorgaben nicht eingehalten werden, dieses zu verlängern würde die Baufrist ja auch verlängern.
Hallo, Baufrist ist das eine, Veräußerung mit Wertgewinn das andere. Ziel der Gemeinden ist a) das Grundstücke nicht ewig unbebaut sind und ein Wohngebiet auch mal "fertig" ist und b) das Grundstückskäufe aus Spekulation verhindert werden. Beides wird über ein Wiederkaufsrecht und Bauzwang erreicht. Wenn du dir sicher bist, dass du auf dem Grundstück bauen und leben möchtest, biete der Gemeinde z.B. an, dass dein Bauzwang verlängert/ausgesetzt wird, aber du im Gegenzug ein Wiederkaufsrecht bei Veräußerung akzeptierst, welches deutlich länger als der Bauzwang gilt.
Du bist in der Position, dass du was von der Gemeinde möchtest - also musst auch du irgendetwas anbieten. Am besten etwas, dass der Gemeinde nützt und dir nicht besonders weh tut.
Die Idee mit dem TinyHouse würde ich vergessen. In deinem Kaufvertrag steht bestimmt etwas von "zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus" , als Bauamt würde ich ein TinyHouse schon mal nicht als Einfamilienhaus betiteln und erst mal ablehnen.
 
Y

ypg

Letztendlich ist es egal, was Du Dir da ausdenkst: Es gibt immer ein Nachbar, der sich erst wundert, dann ärgerlich wird und sich dann beim Amt beschwert. Und die Behörde weiß sehr wohl, wem das Recht gehört.
 
N

nordanney

Wenn ich schon so viel Geld in die Hand nehme um so ein finanziell kostspieliges Projekt zu realisieren, dann möchte ich auf keinen Fall Zeitdruck haben und irgendwelche Entscheidungen vorschnell treffen, nur damit ich die Vorgaben der Gemeinde einhalte, von denen ich das Grundstück auch nicht günstiger bekommen habe (kein Einheimischenmodell).
Na ja, wenn Du schon die gesetzte Frist bis zum Baubeginn (meistens 36 Monate, so wie ich die Erfahrung gemacht habe) + Verlängerung nicht hinbekommst, darfst Du Dich über die negativen Kommentare hier nicht wundern.

Ich möchte und muss alle rechtlichen Vorgaben einhalten, dazu gehört auch eine Baugenehmigung für ein Tinyhaus oder Minihaus, das weiß ich.
Könntet ihr mir bitte erklären, wie die Gemeinde ein solches Bauvorhaben nicht genehmigen kann?
Viele Tiny/Mini oder sonstigen Konstrukte werden nicht fest mit dem Boden verbunden und sind somit schon einmal nichts anderes als Wohnwagen. Auch muss dieses Haus zum Bebauungsplan passen und genehmigungsfähig sein. Das sind die meisten leider nicht (z.B. wenn die Energieeinsparverordnung nicht eingehalten wird).
Es hat schon seinen Grund, warum fast alle Häuser nur in Ferienhausgebieten o.ä. errichtet werden können.
 
kaho674

kaho674

Was spricht dagegen, schon mal ne Bodenplatte zu gießen und sei's nur die für die Garage? (Ich steh auf Bodenplatten... Ihr wißt ja... )
 
Tassimat

Tassimat

Weil der Bau auch fertig werden muss und sonst noch mehr Geld versenkt wurde.
Aber mit einem faktischen Baubeginn könnte man sicherlich eine weitere Fristverlängerung erbetteln.
 
Zuletzt aktualisiert 15.11.2024
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