Möglichkeiten Bauzwang/Baufrist zu erfüllen, um später zu bauen

4,00 Stern(e) 21 Votes
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 6 der Diskussion zum Thema: Möglichkeiten Bauzwang/Baufrist zu erfüllen, um später zu bauen
>> Zum 1. Beitrag <<

11ant

11ant

Ob 20.000 Euro dafür ausreichen würden ist natürlich eine andere Sache, das stimmt, da müsste ich halt wieder abwägen.
Wie viele Jahre bräuchtest Du denn ungefähr für die Erkenntnis, daß ein Tinyhouse plus Abriss, Entsorgung und Vollabschreibung (auch ohne on Top noch die Straßenschäden durch Deine Baufahrzeuge als Nachzügler) teurer kommt als jetzt das Delta zwischen den Ist- und Wunschkonditionen der Bauangebote ?
 
H

hollowback

Hallo,
danke für die weiteren Beiträge!

biete der Gemeinde z.B. an, dass dein Bauzwang verlängert/ausgesetzt wird, aber du im Gegenzug ein Wiederkaufsrecht bei Veräußerung akzeptierst, welches deutlich länger als der Bauzwang gilt.
Du bist in der Position, dass du was von der Gemeinde möchtest - also musst auch du irgendetwas anbieten. Am besten etwas, dass der Gemeinde nützt und dir nicht besonders weh tut.
Guter Tipp, mit dem ich auf jeden Fall etwas anfangen kann. Vielen Dank!

Ich werde höchstwahrscheinlich kein Tinyhouse bauen, obwohl es trotzdem grundsätzlich möglich wäre (für andere Interessierte, die dies auch später nutzen wollen). Es bedarf halt nur etwas Verhandlungsgeschick und genaues lesen und einhalten der Vorschriften bei den Gemeinden um die Vorstellugen beider Parteien zu erfüllen. Wer sich etwas zu diesem Thema beliest, wird merken, dass das ein weiterer Trend mit Antwort auf die z.B. steigenden Baupreise ist.

Ich werde auf jeden Fall mit meiner weiteren Planungen voranschreiten und Angebote einholen und mit dem Bauen beginnen. Sollte sich aus unvorhersehenen Gründen die Bauzeit verlängern, so kann ich die ein oder andere Empfehlungen hier aus dem Thread nutzen.

Vielen Dank!

Grüße
Jan
 
M

Mottenhausen

Wer sich etwas zu diesem Thema beliest, wird merken, dass das ein weiterer Trend mit Antwort auf die z.B. steigenden Baupreise ist.
Mit Verlaub, sollte es wirklich zu einem völlig absurden "Trend" kommen, mit Tiny-homes den Bauzwang zu umgehen, dann wird dies künftig in den entsprechenden Regularien Beachtung finden.

Der Bauzwang soll ja nicht nur Spekulationen vorbeugen, sondern auch einen Beitrag zur Schaffung von vielerorts fehlendem Wohnraum liefern. Ein 15qm Bretterbude erfüllt dies definitiv nicht.

Was du schreibst ist sowieso konzeptionell fragwürdig, Tiny houses gibts nicht für umsonst und wenn Bauen immer teurer wird, ist es unsinnig ....
1. viel Geld für ein Nebengelass zu verschwenden
2. noch länger zu warten
3. Ersetzt ein Tiny House den Wohnraum für eine Person, nicht für eine mehrköpfige Familie, die müsten dann mehrere Tiny houses bauen, was wieder teurer wird, als ein klassisches Haus, da jedes Mal eigene Heizung & Elektrik oder wie stellst du dir das vor?
 
Tassimat

Tassimat

Ich werde höchstwahrscheinlich kein Tinyhouse bauen, obwohl es trotzdem grundsätzlich möglich wäre (für andere Interessierte, die dies auch später nutzen wollen). Es bedarf halt nur etwas Verhandlungsgeschick und genaues lesen und einhalten der Vorschriften bei den Gemeinden um die Vorstellugen beider Parteien zu erfüllen. Wer sich etwas zu diesem Thema beliest, wird merken, dass das ein weiterer Trend mit Antwort auf die z.B. steigenden Baupreise ist.
Schön das du den Quatsch mit dem Tinyhaus abgehakt hast und beginnst ordentlich zu bauen. Damit bist du sicher und auf dem richtigen Weg. Trotzdem noch mal ein Nachtrag zum Tinyhaus, denn auch wenn die Theroie ein Tinyhaus erlaubt, so wird das Vorhaben in der Praxis schnell scheitern. Entweder am Bebauungsplan, oder an §34 Baugesetzbuch:

§34 Baugesetzbuch schrieb:
(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Am Ende bist du auf den guten Willen zahlreicher Sachbearbeiter angewiesen.
 
11ant

11ant

Wer sich etwas zu diesem Thema beliest, wird merken, dass das ein weiterer Trend mit Antwort auf die z.B. steigenden Baupreise ist.
Mit Verlaub, sollte es wirklich zu einem völlig absurden "Trend" kommen, mit Tiny-homes den Bauzwang zu umgehen, dann wird dies künftig in den entsprechenden Regularien Beachtung finden.
Es wird bereits verschärft darauf geachtet, Ferienhäuser nicht zu Dauerwohnsitzen werden zu lassen. Einen Trend zur Bauzwangumgehung durch Tiny Houses sehe ich nicht, und auch nicht vom TE behauptet. Allerdings häufen sich die Zeitgenossen mit der Schnapsidee, es solle doch Bauland für gemauerte Schlafsäcke ausgewiesen werden - (über die Anstattvilla-Parkplätze hinausgehende) Slums sind aber eben nicht im Sinne der Stadtentwicklungsträger.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3121 Themen mit insgesamt 42274 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Möglichkeiten Bauzwang/Baufrist zu erfüllen, um später zu bauen
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grundriss: Planung Türen Wohnraum + Speisekammer 17
2Wie viel Wohnraum? Wie viele Etagen? Ferienhaus im Sondergebiet 11
3Estrichausführung im Speicher - Decke zwischen Speicher und Wohnraum 16

Oben