Möglichkeiten Bauzwang/Baufrist zu erfüllen, um später zu bauen

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Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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A

Altai

Wie lang war denn die ursprüngliche Frist? Sie wurde dir bereits um ein Jahr verlängert? Wann läuft die Frist nun endgültig ab?
 
G

guckuck2

Fang einfach endlich an aktiv zu werden anstatt zu hoffen, dass es noch mal billiger wird. Man wird nicht wild darauf sein dir das Grundstück unter dem Hintern weg zu reissen, wenn Fortschritt erkennbar ist. Und sei es nur der unterschriebene Vertrag, dass in sechs Monaten der Rohbau beginnt.

Worauf wartest du?!
Nicht genug Geld?
 
Z

Zaba12

Hallo an alle,

vielen Dank für die zahlreichen und schnellen Antworten.

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Kurz am Thema vorbei:

In meinem Startpost habe ich versucht so allgemein wie möglich mit so vielen Angaben wie nötig meine Situation zu schildern, um für mich Vorschläge zu erhalten, die mir und auch vielleicht anderen Lesern helfen alternative Lösungswege zu finden.
Gemäß dem Großteil der Antworten nach ist mir das anscheinend nicht gelungen. Da muss ich nächstes mal meine Beiträge besser formulieren, um Spekulationen um meine Situation von vornherein zu verhindern, um euch die Möglichkeit zu geben unvoreingenommen auf diese Beiträge zu antworten.
Ob es mir nun geglaubt wird oder nicht (was nicht Thema meiner Frage ist). Ich werde das Grundstück bebauen.
Da ich aber schon, aufgrund von Angebotserstellungen bei Bauunternehmen, mitbekommen habe, dass diese sehr ausgelastet sind (sehr lange Lieferzeiten), das Preis-/Leistungsverhältnis meiner Meinung überhaupt nicht mehr gegeben ist, benötige ich mehr Zeit um die für mich richtigen Entscheidungen zu treffen.
Wenn ich schon so viel Geld in die Hand nehme um so ein finanziell kostspieliges Projekt zu realisieren, dann möchte ich auf keinen Fall Zeitdruck haben und irgendwelche Entscheidungen vorschnell treffen, nur damit ich die Vorgaben der Gemeinde einhalte, von denen ich das Grundstück auch nicht günstiger bekommen habe (kein Einheimischenmodell).
Wenn dies aber von mir verlangt wird, muss ich mich über „ungewöhnliche“ alternativen Gedanken machen, weil freiwillig zurückgeben werde ich das Grundstück nicht. Da ich schon mehrere tausend Euro in das Grundstück investiert habe (Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Grundsteuer, Baugrundgutachten, usw.), die ich bei einer Rückgabe an die Gemeinde noch mal leisten müsste.
Aber wie schon erwähnt, dies alles hat nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun, weil jeder anders in so einer Situation entscheiden würde - auch wenn meine Entscheidung asozial und moralisch fragwürdig sein sollte.
Ich wäge gerade ab und möchte einfach nur auf der sicheren Seite sein, das Grundstück behalten zu können. Denn sollte ein Gewerk für den Rohbau länger brauchen als geplant (was aktuell gar nicht so unwahrscheinlich ist) würde ich zumindest laut meines Kaufvertrages in Schwierigkeiten kommen und müsste mit der Gemeinde wieder verhandeln und auf Einsicht hoffen.
Deshalb meine Frage an euch.
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Danke für deinen Vorschlag.
Wäre das aber nicht das gleiche wie ein Antrag auf Baufristverlängerung, den ich ja schon gestellt habe?
Das Wiederkaufsrecht beinhaltet ja, dass die Gemeinde etwas zurückbekommt, wenn z.B. Vorgaben nicht eingehalten werden, dieses zu verlängern würde die Baufrist ja auch verlängern.



Auch ein guter Vorschlag, nur leider hätte ich nicht die schriftliche Sicherheit und wäre von der Stimmung der Gemeindemitglieder abhängig.




Danke für eure Ausführungen.
Ich möchte und muss alle rechtlichen Vorgaben einhalten, dazu gehört auch eine Baugenehmigung für ein Tinyhaus oder Minihaus, das weiß ich.
Könntet ihr mir bitte erklären, wie die Gemeinde ein solches Bauvorhaben nicht genehmigen kann?
Meiner Meinung nach muss sich ja auch die Gemeinde an Vorgaben halten und kann nicht einfach "willkürlich" sagen, das dies nicht genehmigt wird.
Wenn ich mich nach dem Bebauungsplan halte (der nur Maximalangaben hat) und es keine Ortsgestaltungssatzung für dieses Baugebiet gibt, ich einen Plan vom Bauzeichner einreiche mit Statik, Energieeinsparverordnung usw. dann kann die Gemeinde eigentlich doch nur sagen, "geht nicht, weil z.B. nicht im Baufenster, oder Dach zu steil". Aber doch nicht: "geht nicht, weil Haus viel zu klein oder sie vielleicht spekulieren wollen"?

Ob 20.000 Euro dafür ausreichen würden ist natürlich eine andere Sache, das stimmt, da müsste ich halt wieder abwägen.

Grüße

Jan
Deine Strategie ist einfach falsch und macht wenn es keine Ausrede ist, es nicht besser! P/L stimmt nicht (mag sein), aber je länger Du wartest und nicht aus'e Hufen kommst desto teurer wird es (bei gleicher Leistung). Das siehst Du hoffentlich auch so.
Heißt für Dich einen neuen GU suchen, der in dein Budget passt.

Zum Thema Willkür: Es ist nicht direkt Willkür, aber ein Bauamt hat bestimmte Vorstellungen wie ein Baugebiet auszusehen hat, dies wird auch durchgesetzt! Da gibt es Mittel und Wege, vor allen da das Bauamt im Gegensatz zu Dir immer rechtssicher argumentieren wird.

Beispiel gefälligst: In unserem Bebauungsplan steht Dachfarbe "hellgrau" und "rot". Bei Braas gibt es 3 Grautöne in hellgrau. Das Bauamt hat durchgesetzt (und schon zurück bauen lassen) das alle das hellste Hellgrau als Dachziegel haben. Keine Chance hier zu argumentieren. Ach übrigens rot geht dann doch von hellrot bis braun. Ist das für dich Willkür? Ja? Geht also doch. Und glaub mal nicht das von den 22 Bauplätzen keiner dagegen vorgegangen ist!

Daher das was Du schreibst ist die Theorie! Jedoch gibt es immer Ausnahmen von der Regel. Heißt, beim Bauamt nachfragen ob Tinyhäuser auch gehen. Die Anfrage bleibt Dir eh nicht erspart

Die beste Idee war hier noch die mit der seltenen Lurchart. Kannst auch ins Römermuseum nach Trier fahren, dort nen Artefakt klauen und bei Dir auf dem Grundstück verbuddeln!
 
Tassimat

Tassimat

Auch ein guter Vorschlag, nur leider hätte ich nicht die schriftliche Sicherheit und wäre von der Stimmung der Gemeindemitglieder abhängig.

Du hättest kein Problem damit mehreren tausend Euros der Stadt zu spenden, oder 20.000€ für ein TinyHaus wegzuwerfen, anstelle das gleiche Geld für einen zügigeren Bau auszugeben? Hä?

Verschwende deine Zeit nicht damit gegen die Stadt vorzugehen, sondern nutze die Zeit endlich den Bau zu starten.
 
Y

ypg

Kurz gesagt: Die Gemeinde möchte, dass das Grundstück mit einem Wohnhaus bebaut wird und nicht mit einem Ferienhaus.
Die Gemeinde möchte, dass das Wohngebiet irgendwann fristgerecht fertig wird, deshalb auch die Fristsetzung. Es ist völlig legitim und auch nur fair den Nachbarn ggü. Denn weißt Du, wie viel Dreck auch nur eine Baustelle in der Umgebung macht bzw wie viel Unkraut auf einem unbestellten Grundstück wächst, welches sich auf die Nachbargrundstücke ausbreitet?
Wie laut Baufahrzeuge sein können und wie sie die fertige Straße kaputt fahren? Deshalb wird eine Straße auch erst fertig gepflastert und geteert, wenn nahezu keine Baufahrzeuge mehr fahren.

Komm in die Puschen, Bau das Haus und genieße es, so lang es möglich ist. Es gibt Situationen, da kann man sich nicht ständig herausreden, keine Entscheidungen treffen zu wollen/können.
Und besser wird die Situation eh nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 19.12.2024
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