Neubau Einfamilienhaus ohne Garage in Eigenleistung

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Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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B

boxandroof

Deine Aussage lieber Ypg ist nicht richtig. Aktuell sind beide in Steuerklasse 1, da unverheiratet und keine Kinder. Sollten die beiden heiraten, können Sie in Steuerklasse 3/5 oder 4/4 wechseln. Auf das Jahr gesehen bezalt man bei diesen beiden Kombinationen gleich viele Steuern, aber in der Regel weniger (in Summe) als in 1/1, insbesondere wenn die Einkommen unterschiedlich sind.
So ist es. Die gern diskutierte Wahl der Steuerklasse ist (in der typischen Ehe) völlig irrelevant, wenn man nicht gerade von der Hand in den Mund lebt.
 
H

haydee

Weil ein Whirlpool im Garten 12 Monate im Jahr angenehm ist, ist es eine Mutprobe im Winter in Island in den Hotpot zu gehen.

Meine persönliche Schmerzgrenze liegt bei -10 Grad. Ich habe es schätzen und lieben gelernt im Winter im Hotpot zu garen oder im Schwimmbecken Bahnen zu ziehen
Solange nicht irgendwelche Halbstarken in Badehose schreiend und gröllen für Ihre soziale Media Accounts und Woanders Status den großen Fußzeh reinhalten
 
Y

ypg

So ist es. Die gern diskutierte Wahl der Steuerklasse ist (in der typischen Ehe) völlig irrelevant, wenn man nicht gerade von der Hand in den Mund lebt.
Bin schon wieder irritiert.
Ich sage, dass die Steuerwahl (mit Deinen Worten) irrelevant ist, Ralf sagt, dass ich nicht richtig liege und jetzt gibst Du Ralf Recht, und begründest gegensätzlich zu Ralf
 
N

Niloa

Bei 4/4 oder 3/5 kommt am Ende des Jahres unterm Strich das gleiche raus. Nach der Heirat hat man einen höheren Freibetrag als bei 2mal Steuerklasse 1.
 
R

Ralf_1980

Hallo zusammen,
kurze vereinfachte Erläuterung bezüglich Einkommensteuer:
Bei einem Paar, unverheiratet, wird jeder separat besteuert, und zudem erhält jeder Steuerpflichtige einen Freibetrag von ca. 9.000 Euro.
Bei einem verheirateten Paar wird das Einkommen addiert, der doppelte Freibetrag von 18.000 Euro wird abgezogen, und dann wird dieses Ergebnis durch 2 dividiert. Das ist dann das zu versteuernde Einkommen / Person.
Beispiel (ohne Kirchensteuer):
Gehalt Person 1: 60.000
Gehalt Person 2: 20.000

Bei Einzelveranlagung:
Steuer Person 1: 17.500
Steuer Person 2: 2.500
Steuer gesamt: 20.000

Bei Zusammenveranlagung (verheiratet)
Steuer gesamt: 18.300
Ersparnis: 1.700

Je unterschiedlicher die Einkommen sind, je höher die Ersparnis. Die Steuerklasse, und das habt ihr richtig erkannt, beeinflussen lediglich die Höhe der Vorauszahlung, nicht die Steuerlast.
Im konkreten Beispiel dürfte die Dame als Steuerfachangestellte bedeutend weniger verdienen und daher würde sich eine Hochzeit finanziell lohnen. Allerdings sollte dies natürlich nicht die Basis der beiden und der Hochzeit sein.
Außerdem, als Steuerfachangestellte, weiß die Dame vermutlich selber um diese Steuerthematik

LG Ralf
 
H

hampshire

Je unterschiedlicher die Einkommen sind, je höher die Ersparnis.
So einfach ist das. Die Regelung stammt aus einer zeit mit geringeren Scheidungsraten und dem Alleinverdienermofell as geseellschaftlichen Normalfall. Der Alleinverdiener wurde finanziell entlastet, damit er für seinen Partner besser Sorge tragen konnte.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
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