Ist der Bauträger denn nicht verpflichtet bei Erstbezug und Werkvertrag eine einwandfreie Funktion der Wärmepumpe sicherzustellen - bei der Übergabe des Objekts?
Üblicherweise gibt es eine Einweisung bei der Übergabe. Wenn Du das Haus abgenommen hast, gilt die Heizung erst einmal auch als abgenommen und ab da bist Du dann verantwortlich und falsche Einstellungen sind kein Garantie-Defekt.
Bleib am Bauträger dran und lasse Dir einen Termin mit Einstellung und Einweisung geben.
Wenn Du die Leute kennst, die das Heizungsgewerk ausgeführt haben, lasse einen von denen direkt kommen und drück ihm ein gutes Trinkgeld in die Hand, damit er Dir eine Einweisung gibt und dabei die Einstellungen noch mal anpasst.
Das sind so die ärgerlichen Kleinigkeiten, die mit etwas Kommunikation und der Bereitschaft entgegenzukommen schnell gelöst werden. Prinzipientreue Menschen, die einen Forderungsansatz haben kommen oft auch zu ihrem Recht - wenn sie im Recht sind. Allerdings dauert das viel länger und kostet gute Zeit und nervt.