Neubau Privatgrundstück angeblich nicht möglich/gewollt vom Amt?

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M

michi84

Hallo,

mein Vater besitzt ein Haus mit ca. 3500 m² Grundstück (Grünfläche). Möchte auf einem Teil des Grundstückes gern mein Haus bauen.
Vom Bauamt hieß es dann ich bräuchte für eine Bauvoranfrage eine "Immissionsschutz-Stellungnahme" da umliegend eine Landwirtschaftliche Betriebe sind.
Ok Stellungnahme erstellen lassen von der Landwirtsschaftkammer (Kosten ~ 1700 €).

Dann Voranfrage eingereicht.
Darauf hieß es naja von der Stellungnahme her würde es passen (spricht nichts gegen).
ABER
Es sei angeblich Ortsrand und auch die Lücke (Grundstück) zu groß!
Die Gemeinde und die nächstgelegene Amtsverwaltung geben grünes Licht. Das Bauamt in der Kreisstadt lehnt aber immer alles ab.

Nun habe ich es so verstanden dass das Bauamt es gar nicht mehr so möchte das die Leute auf dem Land bauen, sollen lieber in die Stadt ziehen.

Es wurde nun ein Bebauungsplan beantragt, über die Gemeinde. Mein Vater ist mit im Gemeinderat.
Nun soll von dem beauftragtem Unternehmen aber erst mal im Dorf geschaut werden wo eventuell noch mehr Bauplätze wären und dann wird vielleicht erst mal woanders gebaut....

Bis zum Ortsschild stehen noch 3 weitere Häuser und am Ortsschild beginnt auch noch eine "ältere" Siedlung. Also soviel zu Ortsrand...

Verstehe das alles nicht so.

Das man gewisse Vorgaben bekommt ist ja ok. Aber ich habe das Gefühl es ist gar nicht gewollt (vom Bauamt) das hier gebaut wird. Wobei Gemeinde und die nächste Amtverwaltung ja keine Einwände haben.

Vor einigen Jahren wurden hier aber einzelne Häuser gebaut, die teilweise auch sehr weit am Ortsrand sind. Hat sich da inzwischen was an den Gesetzen geändert?

Habt ihr Vorschläge / Ideen was ich noch machen könnte damit das ganze doch noch was wird?
Kämpfen da nun schon 2 Jahre.
 
D

DNL

Zusammen mit Anwalt Beschwerde über die Sachbearbeiter einreichen soll ganz gut funktionieren.
 
P

Payday

muss die Ablehnung nicht begründet werden mit rechtsvorschriften? auf die Ablehnung kann man doch sicherlich anwaltlich vorgehen (Widerspruch usw...).
ein Anwalt kann da sicher weiterhelfen. von irgendwelchen "zu dicht am stadtrand" Geschichten habe ich noch nie gehört.
 
A

Alex85

Naja könnt ja Außenbereich sein und da baut es sich ohne Landwirtschaft oder dergleichen eben nicht.
Was gestern war interessiert dabei auch nicht.

Mein Vater ist mit im Gemeinderat.
Vor einigen Jahren wurden hier aber einzelne Häuser gebaut, die teilweise auch sehr weit am Ortsrand sind. Hat sich da inzwischen was an den Gesetzen geändert?
Da war wohl jemand so schlau, das richtige Amt in der Verwandtschaft zu haben *duckundweg* SCNR
Aber mal ernsthaft, "der darf und ich nicht" ist kein Argument, nur weil es "gefühlt" ungerecht sei. Dahinter stehen Bescheide/Beschlüsse die man angehen sollte. Anwalt nehmen und klären lassen.
 
Nordlys

Nordlys

Es geht wohl nicht um zu dicht am Ortsrand. Es geht hier um das Bauen im Außenbereich, das tatsächlich restriktiv gehandhabt wird, um eine Zersiedlung von Landschaft vorzubeugen. Auch dürfen Kommunen erst im Außenbereich neues Bauland schaffen, wenn im Ort alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Hier sehe ich jedoch, wenn ich es nicht falsch verstanden habe, einen Sonderfall. Vater wohnt ja schon vorm Ortsschild, Sohn will nun auf der Wiese daneben bauen. Hier nutzt also eine Familie ihr Hofanwesen, um es zu Wohnzwecken für sich selbst zu nutzen, es geht nicht um Vermarktung der 3500 qm zu sagen wir vier Baugrundstücken. Der Gemeinderat stimmt dem zu, die Zuständige Ortsverwaltung auch, was den Kreis da nun reitet, riecht schlicht nach Wir zeigen denen in Büttenwarder mal wo der Hammer hängt. Karsten
 
Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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