Neubauvorhaben Einfamilienhaus im Bergischen Städtedreieck

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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Y

ypg

Und das Thema Stadtvilla ohne Dachgeschoss ist gesetzt?
Was bieten wir den Großeltern - unter einem Dach mit der Familie wohnen zu können, die wenn man Hilfe braucht, vor Ort ist und nicht erst Stunden fahren muss, um behilflich zu sein. Dann die Möglichkeit mit einem Schritt aus dem Haus zu gehen und sofort im Garten zu sein. In der dritten Etage ist das mit der Gehhilfe schon deutlich schwieriger. Und mag man auch glauben, dass man Ü70 noch Bäume ausreißen kann - dem ist bei Weitem nicht so. Schlimmstenfalls kann es sogar sein, dass zum Einzug nur noch ein Großelternteil einziehen wird... und dann stehen 45qm oder mehr für eine Einzelperson zur Verfügung.
Ich frag ja nur!
Meine Eltern bewohnen 160qm und sind 75 und 77 Jahre alt. Meine Mutter würde für sich allein (später in einer Wohnung) wohl nicht unter 90qm nehmen... aber ok: es ist der Anspruch, den man gewöhnt ist.
Aber das muss man hier eben etwas hinterfragen. Oft genug werden hier Szenarien mit Eltern eingeplant, und auf Nachfrage sind die gerade mal 63 und wissen noch nichts von ihrem Glück, dass ihre Altersvorsorge in das Haus ihrer Kinder eingeplant wird.
 
E

Escroda

Nutzungsschablone 0,3/0,8
Die gehört ja zum angrenzenden Bebauungsplan; hat also allenfalls nur Orientierungscharakter. Baugrenzen oder gar -Linien gibt es auch nicht (die für's Vorhaben unbedeutenden Fluchtlinien mal außen vor gelassen).
Ich würde sagen, bei 12,5 Metern Länge ist Schluss, sonst ist zu wenig Garten übrig.
Ich würde den Schluss nicht am Garten, sondern am Budget festmachen. Wenn letzteres 2m mehr Haus zulässt, sind 2m Meter Garten weniger gut investiert.
 
V

vermilly

Meine Eltern bewohnen 160qm und sind 75 und 77 Jahre alt
Meine Schwiegereltern würden auch nicht in so eine kleine Wohneinheit einziehen. Sie ziehen jetzt auch in was Größeres um.
Und ganz so schlimm ist es mit der Altersvorsorge der Großeltern, die einziehen sollen auch nicht
 
Zuletzt bearbeitet:
E

Escroda

Dass Du 30% deiner Grundstücksfläche bebauen darfst, also 604m²*0,3=181,2m². Das Haus dürfte demnach ca. 11m*16m groß werden. Die 0,8 bedeuten, dass die Geschossfläche 604m²*0,8=483,2m² betragen darf.

Abgesehen davon, dass die Werte für Dein Grundstück nicht verbindlich sind, reichen sie locker.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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