Neubauvorhaben Einfamilienhaus im Bergischen Städtedreieck

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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E

Escroda

Eine positiv vorbeschiedene Bauvoranfrage gibt es.
Sehr gut. Die ist auch noch nicht abgelaufen?
Hier taucht die Frage nach der Dachform auf... in der Umgebung sind nur Satteldächer. Wir möchten aber eine Stadtvilla mit einem Walmdach. Bin gespannt, ob das gehen wird.
Die Dachform ist nach §34 kein Einfügekriterium. Da im Süden ein qualifizierter Bebauungsplan angrenzt, im Norden Zweigeschosser, auf der anderen Straßenseite undefinierbares und im Osten die freie Landschaft, dürfte es auch für die Genehmigungsbehörde schwer sein, Einfügemerkmale zu definieren. Wenn also grundsätzlich einer Wohnbebauung zugestimmt wurde, sollte Deinem Wunsch nichts im Wege stehen.
Variante Nr. 1 gefällt mir besser, da wir dann hinter dem Haus auf der Ostseite schon einen angelegten Garten haben
Dem Elefanten wird's gefallen, da Du der Doppelgarage damit eine Absage erteilst.
@Escroda Du hast die Häuser jetzt relativ weit im Westen stehen lassen. Wegen er Länge der Leitungen oder warum?
Weil sonst kaum noch nutzbarer Garten übrig bleibt.
 
V

vermilly

Ja, die Bauvoranfrage ist noch gültig. Läuft aber Ende des Jahres ab.
Und um nochmals auf die Doppelgarage zu kommen.
Man könnte die Doppelgarage rechts um die Ecke direkt nach der Einfahrt platzieren. Da sollte im Erstentwurf ein Stellplatz hin. Aber wenn das Haus nur um ca. 2 Meter nach hinten verschoben werden könnte, hätte man immer noch genug Garten, oder? Wie breit ist denn so eine Doppelgarage eigentlich?
 
E

Escroda

Aber wenn das Haus nur um ca. 2 Meter nach hinten verschoben werden könnte, hätte man immer noch genug Garten, oder?
Was genug ist, beurteilt jeder anders. Da Du den 8*14 Entwurf mit dem Gartenargument hinten angestellt hast, müsste die Antwort "Nein" lauten.
Wie breit ist denn so eine Doppelgarage eigentlich?
Mindestens 5m, baut heute aber keiner mehr. Unter 6m ist keinesfalls zu empfehlen.
 
V

vermilly

Ja, ich weiß. Muss mir das nochmals vor Ort genauer anschauen, wie weit es über die ursprüngliche Halle hinausragen würde.
Eine Frage hätte ich noch bezüglich des Mehrspartenschrankes. Das soll bald in der kleinen Ecke an der rechten Seite der Einfahrt hingestellt werden. Der Termin vor Ort mit der Stadtwerke steht schon.
Meine Frage wäre, ist dieser Schrank ein Muss? Gibt es denn eine Alternative, wie man ohne Schrank auskommen könnte?
 
11ant

11ant

Dem Elefanten wird's gefallen, da Du der Doppelgarage damit eine Absage erteilst.
Ich habe nichts gegen Doppelgaragen, und sogar noch nicht einmal gegen Verbindungstüren, und auch gegen doppelbreite Tore nicht prinzipiell. Ich stifte nur gerne zu dem "Tabubruch" an, über eine Garage selber nachzudenken, anstatt unreflektiert vermeintliche Musts nachzuäffen. Und ich bin entschieden der Ansicht, daß der Familie in Qualität und Größe mehr als nur der Platz gebührt, den die Garage übrig läßt. America First, erst dann die Autos
Wie breit ist denn so eine Doppelgarage eigentlich?
Nach meiner Empfehlung innen fünfeinhalb Meter (mit wie auch ohne Mittelpfosten), ausgehend von einer gemeinsamen Fahrertürgasse, also gegenläufigem Parken. Unter anderen Umständen (wie auch mit einer Tonnenrollgasse) entsprechend mehr.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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