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Escroda
Sehr gut. Die ist auch noch nicht abgelaufen?Eine positiv vorbeschiedene Bauvoranfrage gibt es.
Die Dachform ist nach §34 kein Einfügekriterium. Da im Süden ein qualifizierter Bebauungsplan angrenzt, im Norden Zweigeschosser, auf der anderen Straßenseite undefinierbares und im Osten die freie Landschaft, dürfte es auch für die Genehmigungsbehörde schwer sein, Einfügemerkmale zu definieren. Wenn also grundsätzlich einer Wohnbebauung zugestimmt wurde, sollte Deinem Wunsch nichts im Wege stehen.Hier taucht die Frage nach der Dachform auf... in der Umgebung sind nur Satteldächer. Wir möchten aber eine Stadtvilla mit einem Walmdach. Bin gespannt, ob das gehen wird.
Dem Elefanten wird's gefallen, da Du der Doppelgarage damit eine Absage erteilst.Variante Nr. 1 gefällt mir besser, da wir dann hinter dem Haus auf der Ostseite schon einen angelegten Garten haben
Weil sonst kaum noch nutzbarer Garten übrig bleibt.@Escroda Du hast die Häuser jetzt relativ weit im Westen stehen lassen. Wegen er Länge der Leitungen oder warum?