Neubauvorhaben Einfamilienhaus im Bergischen Städtedreieck

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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11ant

11ant

Die gehört ja zum angrenzenden Bebauungsplan; hat also allenfalls nur Orientierungscharakter.
Mir schaut das auf dem Ausschnitt im Startbeitrag aber so aus, als sei ausschließlich das (noch ungeteilte) betroffene Grundstück aus dessen Geltungsbereich ausgenommen. Als Grund vermute ich, daß das Plangebiet ein WA sein soll, und auf dem betroffenen Grundstück eine MI oder GE Nutzung vorlag, sodaß man diesen Kniff gewählt hat. In diesem Sinne "lese" ich als Willen der Gebietsentwicklung, für das betroffene Grundstück perspektivisch nicht anders zu verfahren als für das Gebiet, von dem es umzingelt ist. Daher scheint mir der Orientierungscharakter hier eine prägende Duftnote zu haben. Man sollte also vielleicht anregen, dieses §34-Grundstück in den umgebenden Bebauungsplan einzuschmelzen.
Nutzungsschablone 0,3/0,8
Was genau bedeuten diese Zahlen?
Eine Grundflächenzahl 0,3 bedeutet, daß das 0,3-fache der Grundstücksfläche bebaut werden darf; eine Geschossflächenzahl 0,8 bedeutet, daß das 0,8-fache der Grundstücksfläche als "Wohnfläche" entstehen darf. 0,8 geteilt durch 0,3 sind mehr als 2,0 - das lese ich als Hinweis, auf dem zweiten Vollgeschoss noch weitere Aufenthaltsräume im Dachgeschoss schaffen zu können.
 
V

vermilly

das lese ich als Hinweis, auf dem zweiten Vollgeschoss noch weitere Aufenthaltsräume im Dachgeschoss schaffen zu können.
Das heißt, dass im Dachgeschoss - zB. Noch ein Kinderzimmer oder auch Abstellraum entstehen könnte?
Dafür müsste aber ein Satteldach darauf, oder?
 
E

Escroda

Mir schaut das auf dem Ausschnitt im Startbeitrag aber so aus, als sei ausschließlich das (noch ungeteilte) betroffene Grundstück aus dessen Geltungsbereich ausgenommen.
Ja, das sieht so aus. Ist aber nicht so. Das ist das Problem von bearbeiteten, unvollständigen oder zu eingeschränkten "Bauvorlagen", die dem Forum vorgelegt werden. Aber dann sind wir wieder bei der Diskussion aus dem Hausbilder Thread.
 
11ant

11ant

Das heißt, dass im Dachgeschoss - zB. Noch ein Kinderzimmer oder auch Abstellraum entstehen könnte?
Wohnraum, ja. Abstellraum zählt da gar nicht mit rein, den Trockenboden kannst Du immer machen.
Dafür müsste aber ein Satteldach darauf, oder?
Das geht mit Walm- oder Pultdach genauso. Notfalls auch mit Staffelgeschoss, wenn man Flachdachfreak ist.
Ja, das sieht so aus. Ist aber nicht so.
Schade.
Das ist das Problem von bearbeiteten, unvollständigen oder zu eingeschränkten "Bauvorlagen", die dem Forum vorgelegt werden.
Ja, immer dieser Zoom auf das Fitzelchen :-(
 
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