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ghost
Soweit ich informiert bin, plant hier die Reform (laut faz) die Wiedereinführung der Grundsteuer C auf unbebaute Grundstücke. Ziel hierbei soll es sein vor allem Bodenspekulation zu verteuern.Niloa, dem ist auch so. Und ich glaub, so eine Antispekulantenregelung kommt da auch rein.
Wenn das BVerfG Scholz bzw. den Gesetzgeber nicht gezwungen hätte, hätte er es auch nicht gemacht.Eigentlich wollte ich ja nur mal meine Freude über den Umgang des Meister Scholz mit der Neuregelung rauslassen. Auf die Idee, die Sache nicht neu zu regeln und dadurch die Grundstück abzuschaffen kommt der Gute natürlich nicht.
Warum? Es gibt für ihn wenig zu gewinnen, es ist Arbeit und am wichtigsten die Grundsteuer fließt nicht dem Bund sondern den Kommunen zu!
Auch wenn das hier oft so schön gesagt wird: Grundsteuer ist ja durchaus sinnvoll wg. der kommunalen Infrastruktur etc... Steuern sind laut Definition immer zweckunabhängig! Im Gegensatz zu Abgaben und Gebühren.
Was die Gemeinde dann mit dem gesamten Steueraufkommen macht, ist Sache der Gemeinde. Sie könnte auch 60% der Grundsteuer zur Schuldentilgung verwenden.
Ein entscheidender Punkt, ob es später teurer wird, wurde hier nur bisher zaghaft genannt:
Das Verhalten der Kommune sollte die Reform so durchgehen wie jetzt angedacht. Dieser sehr Entscheider Spieler sitzt gar nicht am Tisch.
Den die Gleichung ist ja: Einheitswert x Steuermesszahl x Hebesatz der Gemeinde
Bleibt die Reform wie jetzt angedacht werden die "Einheitswerte" oder besser gesagt die Bemessungsgrundlage teils exorbitant steigen. Besonders in Ostdeutschland. (siehe faz Berechnungen)
Damit die Reform wirklich "aufkommensneutral" ist, müsste sehr viele Gemeinde die Hebesätze teils um 50% senken. Ob das dann wirklich so passiert, hängt dann vom Einzelfall ab und ist die große Unbekannte.