Neuregelung der Grundsteuer ab 2020

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Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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guckuck2

Es geht nicht ums Drauflegen sondern um die Frage, welche Kommune dann die Steuer nicht erhöht, obwohl sie es dann ohne weiteres tun könnte
Jede Kommune legt den Hebesatz doch schon Ewigkeiten selbst fest.
Auch im früheren Entwurf von Scholz gab es eine Stellschraube, an der die Kommune drehen kann.

Strittig ist doch nur die Berechnungsgrundlage und das nötige Verfahren, diese zu ermitteln.

Eine neue Berechnungsgrundlage kann aber zu Verschiebungen führen. Wenn die Kommune das Steueraufkommen stabil halten will, wird es dennoch Fälle geben, die plötzlich erheblich mehr oder weniger zahlen müssen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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