Neuregelung der Grundsteuer ab 2020

4,10 Stern(e) 8 Votes
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
Sie befinden sich auf der Seite 11 der Diskussion zum Thema: Neuregelung der Grundsteuer ab 2020
>> Zum 1. Beitrag <<

C

chand1986

Und ich war auch schon in Ländern tätig (im Dienste der Deutschen Regierung) wo dieses Kopfeinschlagen eher flüssig von der Hand ging. Ist natürlich Gewohnheitssache. Aber in diesen Ländern wird nicht allimentiert, die Steuern werden den Kopfeinschlägern nicht großzügig zugeteilt.
Bist du jemals auf die Idee gekommen, dass Ursache und Wirkung andersrum sein könnten?

Also, dass man nicht Kopfeinschläger alimentiert, sondern Leute alimentiert, damit sie keine Kopfeinschläger werden?

-----

Mich nervt dieses Insistieren auf "alles selbst erarbeitet" enorm, das in manchen Beiträgen herauskommt. Erfolg ist die Konsequenz von Eigeninitiative, aber darüber hinaus Produkt von den Leistungen vieler anderer. Man wird in Einrichtungen gebildet, die gemeinschaftlich finanziert sind und erlernt dort Basisfähigkeiten für späteren Erfolg. Man benutzt Infrastruktur, die gemeinschaftlich finanziert wird, um erfolgreich zu sein. Feuerwehr, Polizei, städtische Krankenhäuser: Alles bildet den Rahmen, in dem der eigene Erfolg überhaupt möglich ist.

Wer erfolgreich ist, benutzt dauernd die Leistung anderer dafür. Als Unternehmer die seiner Angestellten. Als Vermieter die seiner Mieter. Als Aktionär die Arbeitskraft ganzer Unternehmen. Und absolut jeder benutzt öffentliche Vorsorge und öffentliches Eigentum. (deshalb ist die Zahl der Bezieher übrigens immer größer als die der Einzahler. Was denn sonst? Das ist Logik).
 
Winniefred

Winniefred

echt? Das kannst du nicht ernst meinen... überleg mal:
ein Grundstück in bester Innenstadtlage zB München Stachus / Frankfurter Zeile mit 150qm würde dann weniger kosten, als wir hier auf dem Land für unsere 450qm zahlen müßten.

Ne sinnvolle Idee habe ich allerdings auch nicht

Doch, das fände ich gerecht. Mehr Land, mehr Steuer. Da, wo es dann viel zu teuer oder billig werden würde, könnte man durch Veränderung des Hebesatzes nachbessern. Aber für mich wäre dieses Prinzip klar und fair. Wir haben ein recht großes (652m2) Stadtgrundstück. Ich bin bereit, dafür mehr zu zahlen als jemand mit 300. Das Land selbst war ja schon teurer als auf dem Land, wir haben daher auch schon mehr Grunderwerbsteuer und Kaufpreis bezahlt. Wir sind nicht Krösus; der Hauskauf war für uns gerade so machbar. Wir haben einen Hebesatz von 650% glaube ich. Wenn der nicht erheblich gesenkt wird, werden wir sehr viel mehr bezahlen müssen als aktuell. Wir würden zu den absoluten Verlierern der Reform gehören.
 
Y

Yosan

Nein Karsten, reicht es nicht. Das ist doch der springende Punkt.
Kann man so auch nicht einfach sagen. Wir leben momentan von einem Lehrergehalt (nicht verbeamtet)+Kindergeld für unsre Tochter und können dennoch jeden Monat so 1000-1200€ beiseite legen. Unsre Miete (Hausbau startet demnächst) ist allerdings günstig und wir haben eben keine hohen Ansprüche. Wir haben ein Auto, gehen fast sie ins Restaurant, gehen nur dann shoppen, wenn wir wirklich was brauchen etc.
Kommt also einfach auf die Umstände an. Wenn wir bei gleichem Einkommen in einer Großstadt leben würden und Minimum das 3fache für eine ähnliche Wohnung zahlen müssten, wäre es natürlich sehr viel knapper
 
C

chand1986

@Yosan

Schon mal geschaut, um wie viel ein netto Lehrergehalt über dem Deutschen netto Mediangehalt liegt?

Kann ein Angestellter in sehr vielen anderen Berufen nicht nachmachen. Das hat sich im Vergleich zu früher geändert.

Edit: Soll nicht heißen, Lehrer verdienen zu viel. Andere verdienen zu wenig.
 
Y

Yosan

@Yosan

Schon mal geschaut, um wie viel ein netto Lehrergehalt über dem Deutschen netto Mediangehalt liegt?

Kann ein Angestellter in sehr vielen anderen Berufen nicht nachmachen. Das hat sich im Vergleich zu früher geändert.

Edit: Soll nicht heißen, Lehrer verdienen zu viel. Andere verdienen zu wenig.
Wo findet man denn einen Durchschnittsnettowert für Vollzeit? (Wenn man alle Minijobs und Teilzeit reinzählt verfälscht das in diesem Fall ja den Durchschnitt deutlich)
 
S

shenja

Mal eine andere Frage, hat irgendjemand bisher verstanden wie es gerechnet wird? Klar evtl. Mietwert, Grundstücksgröße und Bodenrichtwert und Hebesatz. Aber in welchem Verhältnis?
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3122 Themen mit insgesamt 42281 Beiträgen
Oben