KlaRa
Moderator
Hallo "werschtl",
ein Heizestrich stellt sicherlich keinen "Mangel" dar!
Aber diese Einbauart als "Estrich auf Dämmschicht" (im Übrigen geregelt in DIN 18560 Teil 2) steht bzw. stand auch nicht im Fokus.
Es waren vielmehr die - sagen wir "merkwürdigen" - Hinweise und Begriffe, welche im Verlauf der Teilnahme zu diesem Thema in den Ring geworfen wurden.
Wenn sich bei einer Estrichoberfläche -wie Du nun beschreibst- kleine Schollen ablösen, so wird der nachfolgende Verleger genau zu überlegen haben, ob er die selber beseitigt oder aber hier Bedenken anmeldet.
Letzterer Weg könnte der Richtige sein, wenn (was ich natürlich aus der Ferne nicht beurteilen kann) der Estrich mit einem Mangel behaftet wäre.
In diesem Fall müsste nämlich gegenüber dem Estrichleger eine Mängelrüge (schriftlich) ausgesprochen werden.
Nimmt nun Dein Fliesenleger die Sache in die Hand, ist der Estrichleger sofort aus der Verantwortung und Gewährleistung, da der Fliesenleger das Estrichgewerk als ordnungsgemäß übernommen hat!
Du erkennst an dieser Stelle möglicherweise, dass es vielleicht doch nicht so einfach ist.
Soweit denn Deine Anmerkungen, welche Du widergegeben hattest, ohne schmückendes Beiwerk aus dem Munde des Fliesenlegers zu entnehmen waren, dann gelten meine Zeilen nach wie vor!
Der Fliesenleger hat nur die Verpflichtung, wie auch der Boden- und Parkettleger, einen sogenannten Reinigungsschliff durchzuführen. Die saloppe Formulierung in der Sprache des Baugeschehens lautet: "Er rutscht mal mit der Maschine d´rüber".
Mehr muss er auch nicht machen, außer zwischenzeitlich abgelagerte Schmutzanhaftungen von der Estrichoberfläche entfernen.
Schollenförmige ABlösungen der Estrichoberfläche zu entfernen, nein, das gehört sicherlich nicht zu seinen Aufgaben und hat -wie ich zuvor anmerkte- für ihr ggf. auch rechtliche Konsequenzen.
Ist beispielsweise die Estrichoberfläche mit erheblichen Mängeln behaftet (die Dein Fliesenleger gar nicht erkennt, obwohl er es erkennen sollte), und übernimmt er wie auch immer den Estrich, dann bleiben die Folgekosten für die ordnungsgemäße Herstellung, auf welche Du als Bauherr pochen kannst, nur bei ihm.
Der Estrichleger wird sich lächelnd zurücklehnen und ein Lied pfeifen.
Zu Recht!
------------------------
PS: ich schreibe das alles nicht, weil mir ansonsten die Tage langweilig wären oder mich ein Geltungsbedürfnis zur Feder greifen lässt, sondern vielmehr, um meine Erfahrungen auch hier in diesem Forum einzubringen und Bauherren, wie beispielsweise Dich, vor Fehlhandlungen (auch anderer) zu warnen.
MfG: KlaRa
ein Heizestrich stellt sicherlich keinen "Mangel" dar!
Aber diese Einbauart als "Estrich auf Dämmschicht" (im Übrigen geregelt in DIN 18560 Teil 2) steht bzw. stand auch nicht im Fokus.
Es waren vielmehr die - sagen wir "merkwürdigen" - Hinweise und Begriffe, welche im Verlauf der Teilnahme zu diesem Thema in den Ring geworfen wurden.
Wenn sich bei einer Estrichoberfläche -wie Du nun beschreibst- kleine Schollen ablösen, so wird der nachfolgende Verleger genau zu überlegen haben, ob er die selber beseitigt oder aber hier Bedenken anmeldet.
Letzterer Weg könnte der Richtige sein, wenn (was ich natürlich aus der Ferne nicht beurteilen kann) der Estrich mit einem Mangel behaftet wäre.
In diesem Fall müsste nämlich gegenüber dem Estrichleger eine Mängelrüge (schriftlich) ausgesprochen werden.
Nimmt nun Dein Fliesenleger die Sache in die Hand, ist der Estrichleger sofort aus der Verantwortung und Gewährleistung, da der Fliesenleger das Estrichgewerk als ordnungsgemäß übernommen hat!
Du erkennst an dieser Stelle möglicherweise, dass es vielleicht doch nicht so einfach ist.
Soweit denn Deine Anmerkungen, welche Du widergegeben hattest, ohne schmückendes Beiwerk aus dem Munde des Fliesenlegers zu entnehmen waren, dann gelten meine Zeilen nach wie vor!
Der Fliesenleger hat nur die Verpflichtung, wie auch der Boden- und Parkettleger, einen sogenannten Reinigungsschliff durchzuführen. Die saloppe Formulierung in der Sprache des Baugeschehens lautet: "Er rutscht mal mit der Maschine d´rüber".
Mehr muss er auch nicht machen, außer zwischenzeitlich abgelagerte Schmutzanhaftungen von der Estrichoberfläche entfernen.
Schollenförmige ABlösungen der Estrichoberfläche zu entfernen, nein, das gehört sicherlich nicht zu seinen Aufgaben und hat -wie ich zuvor anmerkte- für ihr ggf. auch rechtliche Konsequenzen.
Ist beispielsweise die Estrichoberfläche mit erheblichen Mängeln behaftet (die Dein Fliesenleger gar nicht erkennt, obwohl er es erkennen sollte), und übernimmt er wie auch immer den Estrich, dann bleiben die Folgekosten für die ordnungsgemäße Herstellung, auf welche Du als Bauherr pochen kannst, nur bei ihm.
Der Estrichleger wird sich lächelnd zurücklehnen und ein Lied pfeifen.
Zu Recht!
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PS: ich schreibe das alles nicht, weil mir ansonsten die Tage langweilig wären oder mich ein Geltungsbedürfnis zur Feder greifen lässt, sondern vielmehr, um meine Erfahrungen auch hier in diesem Forum einzubringen und Bauherren, wie beispielsweise Dich, vor Fehlhandlungen (auch anderer) zu warnen.
MfG: KlaRa