Parkett legen, in welche Richtung?

4,40 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 7 der Diskussion zum Thema: Parkett legen, in welche Richtung?
>> Zum 1. Beitrag <<

W

werschtl

@ KlaRa,
der Bauträger argumentiert, Standard -Fußboden ist bei Ihnen Laminat. Bei dessen Verlegung muss die Sinterschicht nicht entfernt werden, hätte ich bei Ihnen Fliesen und Parkett-Arbeiten gebucht, hätte man die Schicht entfernt. Da ich aber Fußboden Eigenleistung wollte, komme ich nicht in den Genuß. Hier müsste der Anwalt wieder ran, aber das hat mich schon Zeitverzug und Ärger genug gekostet.

Egal wie sie das regeln, nach meinem Rechtsempfinden sind die Estricharbeiten nicht sachgemäß erfüllt.

VG Frank
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
@ "werschtl":
Nun darf man mir sicherlich unterstellen, dass ich über die technische Übersicht auch in dieser von Dir beschriebenen Situation verfüge.
Der Hinweis des Bauträgers ist schlichtweg Unsinn!
Der Bauherr bzw. spätere Käufer hat selbstverständlich das Recht auf einen mangelfreien Estrich (bzw. eine mangelfreie Estrichoberfläche). Welche Form der Bodenbelagsverlegung nun zur Anwendung kommt, ob schwimmend oder als flächige Verklebung, das ist dabei vollkommen unbedeutend!
Du könntest ja in mehreren Jahren auch auf die Idee kommen, den zum jetzigen Zeitpunkt geplanten Laminatfußboden gegen eine (verklebten) Teppichboden, Keramische Fliesen oder (verklebtes) Parkett zu tauschen.
Und wer würde dann später den notwendigen Mehraufwand bezahlen? Richtig: DU.
Aber derzeit ist aus meiner Sicht noch nicht geklärt, ob denn die Estrichoberfläche tatsächlich mit Mängeln behaftet ist. Aus den Fotos geht das nicht eindeutig hervor, das muss vor Ort geprüft werden!
Mein Vorschlag: suche einen Fachmann in Deiner Nähe, um das prüfen zu lassen.
Das kann beispielsweise ein Parkettlegermeister sein, wohin ich persönlich tendieren würde.
Der wird zwar für seine Dienste einen kleinen Obolus nehmen, doch diese Kosten werden deutlich unter einem Rechtsstreit (mit unsicherem Ausgang) liegen.
Merksatz an dieser Stelle: Ein Jurist hat in den seltensten Fällen dazu beigetragen, ein technisches Problem zu lösen. In vielen Fällen wurden durch diesen vielmehr nur weitere Problemfelder geöffnet.
------------------------
MfG: KlaRa
 
W

werschtl

vielen Dank, ja genau so sehe ich das auch. Ich bin in einer günstigen Situation, der Bauträger hat meine Mängelrüge auch noch schriftlich abgelehnt. Somit gehe ich in Erstzvornahme (Mängelbeseitigung durch Dritte). Die Rechnung ziehe ich ihm dann von der letzten Rate ab. Mit dem Jurist, das ist wohl war ....

Vg Frank
 
KlaRa

KlaRa

Moderator
Hallo "werschtl".
Vorsicht Falle, sagte man früher. Das gilt auch jetzt in Deinem Fall.
Denn Du bist später, wenn es darum geht, die Kosten auch einklagen zu können, nachweispflichtig gegenüber einem Sachverhalt, dessen Beweis Du logischerweise durch Ersatzvornahme vernichtet hast.
Hier geht es jetzt nur darum, die IST-Situation rechtssicher zu dokumentieren.
Auch zu Deinem eigenen Schutz, denn ich wiederhole es nun gerne zum 3. Mal:
Der Mangel muss erst einmal nachgewiesen sein.
Das kann aber nur ein Fachmann. Den Parkettlegermeister hatte ichbereits empfohlen. Idealerweise würdest Du Dir der Hilfe eines öffentlich bestellten Sachverständigen für "Fußbodentechnologie" oder "Estriche" bedienen. Die für eine derartige Prüfung und Bewertung mit Kurzbericht anfallenden Kosten stehen sicherlich in einem geeigneten Verhältnis zu der Rechtssicherheit, welche Du durch eine derartige Aussage erhalten würdest. Falls der SV nicht von einem Mangel ausgehen sollte, auch dann wäre die Verhältnismäßigkeit gewahrt, weil es Dich vor unnötigen Kosten einer Auseinandersetzung mit dem Bauträger bewahren würde.
Denn derzeit -ich erinnere nur daran- steht nur eine Aussage eines Fliesenlegers im Raum, dessen Fachkenntnisse ich nicht bewährten kann.
Mit diesen Hinweisen möchte ich Dich nur vor Schritten, welche sich später ggf. zu einem "Eigentor" entwickeln könnten, bewahren!!!
Sachverständige der vorgenannten Fachbereiche kann man erfragen über die Abteilung "Sachverständigenwesen" bei der örtlichen IHK oder HWK. Das ist ein Telefonanruf, mehr nicht.
-------------------------------------
MfG: KlaRa
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
Im Forum Parkett gibt es 292 Themen mit insgesamt 2828 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Parkett legen, in welche Richtung?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Badewanne falsch ausgerichtet - Mangel? 15
2Fliesen lose unter Treppenträger 24
3Zugband Jalousie gerissen. Garantie gg. Bauträger? 16
4Neubau Kfw70 Fußbodenheizung und Fliesen 11
5Fliesen vs Laminat/Parkett 17
6Neubau mit Bauträger / Bauzeichnungen Unterlagen 23
7Doppelhausbau: Gemeinsamer oder getrennter Bauträger 20
8Baubeschreibung von unserem Bauträger 13
9Welcher Bodenbelag? Fliesen, Vinyl oder Parkett? Tipps? 23
10Fliesen kaufen während Rohbau 24
11Wie strikt muss Bauträger sich an den Lageplan halten 10
12KNX-Planung bei Bau mit Bauträger 23
13Bauträger baut nicht nach Plan 14
14Estrich schief - Beseitigung Mangel abgelehnt 52
15Welche Fliesen im Eingangsbereich wählen? Was habt ihr gewählt? 29
16Bauvorhaben mit Bauträger ohne offiziellen Bauplan anzahlen? 12
17Muss Bauträger Erdaushub entsorgen? 16
18Sockel von Garage zieht Wasser - Mangel? 28
19Bauträger in NRW. Kann jemand gute Bauträger empfehlen? 10
20Bauträger will pauschalen Schadenersatz nicht mit Raten verrechnen 19

Oben