@Araknis
Ursprünglich waren von der "Architektin" Wangentreppen mit Tritt-Setzstufen geplant. Visualisierung oder sowas gab es nicht.
Bei der Bemusterung überzeugte uns der Treppenbauer doch lieber ne Bolzentreppe zu nehmen, da diese in dem kleinen Treppenhaus leichter aussieht und sogar günstiger wäre. Wir fanden also ein Modell, das uns optisch zusagt, mit einem Handlauf ohne Pfosten und bemusterten dieses für die Treppe EG-OG.
Für die Treppe in den Keller wollten wir weiterhin eine Treppe mit Tritt-Setzstufen behalten, um ggfs. auch was unter der Kellertreppe zu lagern, ohne das der ganze Dreck drauf rieselt.
Unsere Frage war dann explizit ob der gleiche Handlauf der Treppe EG-OG auch für die Treppe KG-EG verbaut werden kann, damit wir ein einheitlichs Erscheinungsbild und keine Pfosten haben (nervig beim Reinigen, Optik, etc.).
Das wurde uns so zugesagt.
Danach wurden die Materialien bemustert.
Nach monatelangem Warten kam dann die Zusatzvereinbarung des GÜ (vermutlich hat der Treppenbauer bis zur Angebotserstellung längst wieder alles vergessen gehabt). Hier habe ich dann tatsächlich nicht genau nachgelesen, denn im Angebot steht:
Treppenanlage KG-EG-DG
An- und Austrittpfosten 80x80mm Handlauf HL1, ca. 12x4cm
Tragbolzentreppe EG-OG:
An und Austrittspfosten PS (keine Maßangaben)
Handlauf BTB (keine Maßangaben)
Was sich hinter den Kürzeln versteckt, weiß ich nicht, da ich ja auch kein Treppenbauer bin. Ich und meine Frau gingen natürlich leichtgläubig davon aus, dass dies der Bemusterung entspricht.
Ein Bemusterungsprotokoll gab es nicht, glaube aber das ist eigentlich vertragliche Voraussetzung gem. des Bauvertrags des GÜ, um Bemusterungen und Änderungen wirksam zu machen. Ob die Bemusterung somit überhaupt "gültig" ist, kann ich nicht sagen, vielleicht ja aber auch nicht, zu meinem Vorteil.
Des Weiteren ist in der Zusatzvereinbarung auch nur ausschließlich von 2 Pfosten die Rede. Nämlich ausschließlich am An- und Austritt.
Ebenso steht, bei dem einen Handlauf 12x4, er ist jedoch 10x4.
Selbst wenn die sich jetzt unlauter verhalten wollen und sagen ich hätte das ja so unterschrieben und "Vertrag ist Vertrag", habe ich ja maximal 2 Pfosten beauftragt und nicht noch die ganzen anderen. Zudem wäre bei "Vertrag ist Vertrag" ja auch die Größe des Handlaufs falsch und nicht gem. Zusatzvereinbarung.
Für die in der Zusatzvereinbarung nicht aufgeführten Details bzgl. Brüstungskonstruktion z.B., gib es nur Aussage gegen Aussage, bzw. 2 Aussagen (Frau und Ich) vs. 1. Aussage (Treppenbauer).
Vor diesem Hintergrund versuche ich zu beurteilen, was ich verlangen kann. Das Geld ist zum Glück bei mir und ein Druckmittel auf Seiten des GÜ im Sinne von Baustopp bis Zahlung gibt es nicht mehr, da Innentreppe (und Außentreppe) die letzten Hindernisse für einen Hausbezug sind/waren. Der ganze Rest ist erledigt.
Es geht mir hier nicht darum irgendwen zu Leistungen zu zwingen, die nicht abgesprochen waren oder im Nachgang zu sagen, "nee so ist es aber nicht schön, wir wollen jetzt doch etwas anderes haben."
Uns wurde vom "deutschen Treppenbaumeister" nicht nur ne Treppenanlage ins Haus geschissen (sorry für das Wort), dazu wurde uns auch nicht das verbaut, was bemustert wurde.
Meinungen und Einschätzungen zu den neuen Details?