Ich vollziehe noch immer nicht nach, weshalb Du Deinen komischen Vogel von Vertragspartner mit der Bezeichnung "GÜ" adelst. Wir tappen im Dunkeln, was Vertragsgegenstand war, was er Dir versprochen hat und so weiter. [...]
Für mich ist das beauftrage Unternehmen per Definition GÜ. Es führt also keine eigenen Werkeleistungen durch, sondern hat den Bau an einzelne Gewerke vergeben, hat sich um "Planung", Anmeldung, "Bauleitung" und "Überwachung" gekümmert. Die Anführungszeichen, da diese Punkte alle nur rudimentär erfolgten.
@11ant Anbei die Dir fehlenden Infos, in der Hoffnung, dass Du mir dann etwas mehr sagen kannst:
Vertraglich zugeischert bekommen haben wir den Bau eines Einfamilienhaus zu einem vereinbarten Festpreis nach Baugesetzbuch
Maßgebliche Grundlage für die Ausführungen des Bauvertrags sind:
- Standard-Baubeschreibung (SBB)
- Zusatzbaubeschreibung (ZBB)
- Vertragsplan (VP)
- Zusatzvereinbarungen (ZV)
Bzgl. Innentreppe verweist die ZBB auf die SBB. In dieser steht:
- Notwendige Brüstungsgeländer werden passend zu den Treppengeländern ausgeführt.
- Offene Deckenränder werden mit einer passenden handwerklich gefertigten Deckenrandblende verkleidet.
8 Wochen nach Bemusterung erhielten wir vom Treppenbauer (TB) die Rückmeldung, dass sein Angebot dem GÜ vorliegt und wir hierzu in kürze eine Zusatzvereinbarung des GÜ bekommen würden. Ein Bemusterungsprotokoll gab es nicht und die große Zeitspanne zwischen Bemusterung und Rückmeldung lässt darauf schließen, dass hier in der Zwischenzeit der Großteil des Bemusterungsgespräches vergessen wurde.
Weitere 8 Wochen später wurde erst Aufmaß der Treppe vom Treppenbauer genommen und die Treppe bestellt. Er konnte also zum Zeitpunkt der Bemusterung noch gar nicht wissen, wie, wo, was verlaufen und aussehen wird und uns dazu auch entsprechend keine Aukunft geben/ Planung vorlegen.
In der ZV steht jetzt:
"Änderungen des Gewerks "Innentreppe" gemäß Anlage."
Diesem Schreiben des GÜ war ein Angebot des Treppenbauers an den GÜ selbst beigefügt.
Dieses Angebot lautet:
Position 1
Treppenanlage KG-EG-OG:
Handlauf 12x4cm
An- und Austrittspfosten: PA 80x80mm
Inkl. 4 lfm Brüstungsgeländer im EG+OG
[...]
Position 2
Tragbolzentreppe EG-OG
Austrittspfosten PS
Handlauf BTB
[...]
Mein genereller Standpunkt ist:
Die jetzt verbaute Treppenanlage wurde so nie in der Bemusterung vereinbart und ist überdies minderwertig ausgeführt.
Die ZV mit Anlage wurde jedoch von mir unterzeichnet.
Im Endgame wird sich Treppenbauer und GÜ jedoch hinter "Sie haben die ZV doch unterschrieben, also haben Sie das so zu nehmen wie es in der ZV steht" verstecken.
Wo habe ich Ansatzpunkte gegen diese Aussage?
- Kann ich einen Inhaltsirrtum gem. §119 Abs. 1 Baugesetzbuch geltend machen?
- Ist ein Bemusterungsprotokoll die Grundlagen von Allem und da es das nicht gibt, sind zwei Aussagen gegen eine Aussage (Ich+Frau vs. Treppenbauer)?
- Ist der Begriff "Anlage" in der ZV angreifbar, da hier nicht weiter beschrieben ist, wie das Anlagedokument heißt. Es gibt nur ein schriftliches Angebot zwischen Treppenbauer und GÜ.
- Kann man sagen, dass in der ZV die Brüstung nicht definiert ist und gem. der SBB "passend zur Treppe zu wählen ist", was jedoch nicht erfolgt ist, da zumindest die Treppe EG-OG "Pfosten PS" und Handlauf "BTB" hat (was das auch immer heißen mag) und die Brüstung gänzlich anders aussieht?
- Kann man sagen, dass die ZV ohne Aufmaß und ohne zu wissen, wie das am Ende überhaupt gebaut werden kann nicht rechtskräftig ist, da falsche Annahmen getroffen wurden oder falsche Zusicherungen?
- Kann man sagen, dass im Angebot Treppenbauer/GÜ nur die An- und Austrittspfosten tatsächlich dort stehen und ich durchaus erwarten dürfte, dass der Rest ohne solche Pfosten auskommt?
- Kann man dieses Angebot TB/GÜ eh begraben, da es sich selbst widerspricht. Es heißt einmal "Treppenalage KG-EG-OG hat Parameter XYZ" und gleichzeit heißt es "Tragbolzentreppe EG-OG hat Parameter ABC"?
Ich habe alles ausgebreitet, was der Fall hergibt. Ich glaube jedem mit mind. einem Auge ist klar, dass solch eine Treppe niemals von mir bemustert wurde.
Wo seht Ihr Punkte, die meinen Wunsch nach "Treppe (teilweise) raus und nochmal richtig, wie vereinbart" unterstützen?
Vielen Dank