Planen mit älterem Bebauungsplan

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H

hiermo_33

Hallo zusammen,
ich bin komplett neu hier im Forum und wir sind derzeit noch ziemlich am Anfang mit unseren Hausbauplänen und stehen aktuell vor folgendem Problem:

Wir haben ein Grundstück geerbt, der Bebauungsplan ist allerdings schon über 20 Jahre alt, regelt gefühlt alles bis ins Detail und entspricht nicht vollständig dem, was wir gern bauen würden (Kniestock max. 50cm etc.). Uns ist klar, dass wir die Festsetzungen nicht komplett ignorieren werden können, aber eine gewisse Kompromissbereitschaft seitens der Kommune und des LRAs wird hoffentlich bestehen.
Wir würden gern die Planung durch einen freien Architekten erstellen lassen, um anschließend von verschiedenen Fertighausanbietern Angebote einholen zu können. Problem hierbei ist, dass wir eigentlich schon vor Stellung des Bauantrags wissen müssten, dass dieser so genehmigt wird (sonst sind die verschiedenen Angebote der Hausbaufirmen hinfällig).

Wie würdet ihr hier vorgehen?
1. Vorab mit Stadt/LRA sprechen? - ohne qualifizierte Bauvoranfrage können wir uns jedoch auf die Aussagen nicht verlassen.
2. Mit dem Architekten zusammen solange mit Stadt/LRA „verhandeln“, bis uns eine qualifizierte Bauvoranfrage positiv beschieden wird (was die Kosten für den Architekten definitiv erhöhen wird).
3. Durch den Architekten unser Wunschhaus planen lassen, damit bei verschiedenen Hausanbietern Angebote einholen und hoffen, dass die Genehmigung so erteilt wird bzw. keine großen Umplanungen (und damit verbundene Preiserhöhungen) erfolgen müssen?

Über Tipps/Ideen zur sinnvollsten Vorgehensweise würde ich mich sehr freuen!

Viele Grüße
 
O

Osnabruecker

20 Jahre ist noch jung für einen Bebauungsplan und ich würde wenig Einsicht bei den Behörden erwarten.
 
S

Sunshine387

Ich weiß nicht was du denkst, aber ein Bebauungsplan ist rechtsverbindlich einzuhalten. Denn die Kommune wird sich dabei schon was gedacht haben und kann im Rahmen Ihrer Planungshoheit selbstverständlich entscheiden, wie neu gebaute Häuser gestaltet werden sollen. Besteht ein rechtsgültiger Bebauungsplan wird da nicht verhandelt (um was eigentlich?) sondern es ist sich an den Bebauungsplan zu halten. Kleinere Abweichungen (Firsthöhe um 10 cm überschritten oder Grundflächenzahl um 0,02 überschritten) könnten genehmigt werden. Alles andere ist da nicht möglich. Wir leben ja nicht auf einem Basar sondern in einem Rechtsstaat, wo rechtsverbindliche Bebauungspläne natürlich gelten. Die Kommune verhandelt doch nicht mit einem kleinen Einfamilienhaus Bauer um sein Haus. Höchstens mit großen Investoren, die Mehrfamilienhaus bauen wollen. Bei denen wird der Bebauungsplan dann durch ein Verfahten und Beschluss im Stadtrat geändert werden. Und so sein Verfahren kann lange dauern mit mehrfacher Öffentlichkeitsbeteiligung. Ich rede da von mehreren Jahren. Und auch nur wenn wirklich einige Mehrfamilienhaus auf einem Grundstück gebaut werden, sonst wird da nichts an bestehenden B-Plänen geändert.
 
H

hiermo_33

Ich weiß nicht was du denkst, aber ein Bebauungsplan ist rechtsverbindlich einzuhalten. Denn die Kommune wird sich dabei schon was gedacht haben und kann im Rahmen Ihrer Planungshoheit selbstverständlich entscheiden, wie neu gebaute Häuser gestaltet werden sollen. Besteht ein rechtsgültiger Bebauungsplan wird da nicht verhandelt (um was eigentlich?) sondern es ist sich an den Bebauungsplan zu halten. Kleinere Abweichungen (Firsthöhe um 10 cm überschritten oder Grundflächenzahl um 0,02 überschritten) könnten genehmigt werden. Alles andere ist da nicht möglich. Wir leben ja nicht auf einem Basar sondern in einem Rechtsstaat, wo rechtsverbindliche Bebauungspläne natürlich gelten. Die Kommune verhandelt doch nicht mit einem kleinen Einfamilienhaus Bauer um sein Haus. Höchstens mit großen Investoren, die Mehrfamilienhaus bauen wollen. Bei denen wird der Bebauungsplan dann durch ein Verfahten und Beschluss im Stadtrat geändert werden. Und so sein Verfahren kann lange dauern mit mehrfacher Öffentlichkeitsbeteiligung. Ich rede da von mehreren Jahren. Und auch nur wenn wirklich einige Mehrfamilienhaus auf einem Grundstück gebaut werden, sonst wird da nichts an bestehenden B-Plänen geändert.
Ok, verhandeln war das falsche Wort, aber kleinere Abweichungen sind natürlich möglich, habe das auch schon bei Bekannten in der selben Stadt mitbekommen. Unser Wunsch ist eben, diese Abweichungen maximal auszureizen und daher die Frage…
 
11ant

11ant

11ant reagierte auf den Beitrag von @Sunshine387 im Thema https://www.hausbau-forum.de/threads/planen-mit-aelterem-bebauungsplan.45809/post-635784 mit Like.

der Bebauungsplan ist allerdings schon über 20 Jahre alt, regelt gefühlt alles bis ins Detail und entspricht nicht vollständig dem, was wir gern bauen würden (Kniestock max. 50cm etc.).
Bei fünfzigjährigen Bebauungsplänen wären die Befreiungschancen höher, aber hier sehe ich nur die in Beitrag #3 beschriebenen. Ein ausdrücklich gewünschter Staubsaugerkniestock ist erfahrungsgemäß eine der sakrosanktesten Vorgaben überhaupt.
ohne qualifizierte Bauvoranfrage können wir uns jedoch auf die Aussagen nicht verlassen
Genau deshalb ist sie ja auch das absolut geeignetste Mittel der Wahl. Man braucht dazu wenig, wie hier beschrieben:
Absolut. Es genügt sogar, den Katasterauszug maßstabsgerecht auszudrucken, und sich von einem Grundschüler das Geodreieck auszuleihen.
 
R

Ramona13

Unser Bebauungsplan ist Mitte der 80er aufgestellt worden, ebenfalls mit 50cm Kniestock, Eingeschossige Bauweise, nur teilweiser Dachausbau, keine Gauben etc.

Wir haben bei unserem Bauantrag nun insgesamt 9 Abweichungen drin, 9 wurden auch von der Gemeinde genehmigt und 8 will jetzt das Landratsamt genehmigen, die stellen sich nur bei der Drehung der Firstrichung um 90 grad noch quer… ansonsten dürfen wir 2 Geschosse bauen, andere Dachneigung, Ausbau des Dachgeschosses (unser 2. Vollgeschoss), Kniestock 2,75m, Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl überschreiten, Sockelhöhe und die Carport-Dacheindeckung mit Blech.
Wir hatten uns durch eine Bauvoranfrage abgesichert, müssen jetzt aber trotzdem seit Monaten warten, dass das LRA sich entscheidet…

Ich würde einfach mal schauen ob in dem Gebiet schon Abweichungen genehmigt wurden und beim Bauamt nachfragen. Bei uns waren sie super nett und kooperativ :)
 
Zuletzt aktualisiert 18.11.2024
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