Langsam tröpfeln die Informationen. Aber es gibt noch einige Unklarheiten.
Im Lageplan gibt es ein Gartengeschoss und ein Erdgeschoss. Ich gehe davon aus, dass die Höhenangaben Oberkante Fertigfußboden (Oberkante fertiger Fußboden) sein sollen. Das Gartengeschoss steht damit talseitig auch schon 2,30m über vorhandenem Gelände. Ist mit Kellergeschoss ein weiteres Geschoss gemeint oder wie soll dieser Höhenunterschied bewältigt werden?
max. 13m Bodenplatte bis Dachkante
Das wären ja mehr als vier Geschosshöhen! Was ist die Dachkante (Traufe, First)? Was genau steht im Bebauungsplan?
Dazu sollte das Haus nicht zu niedrig gesetzt werden
Was bedeutet das in absoluten Zahlen? Wie tief darf Oberkante Fertigfußboden des untersten Geschosses denn sein, bis die gewünschte Aussicht eingeschränkt wird?
Was wir uns auch gut vorstellen könnten, wäre zu der Einfahrt noch eine Treppe und Aufweg
Na dann:
Ist zwar nicht barrierefrei, aber meine Schmerzgrenze von 15% wird eingehalten.
darüber mit eine 3-4 Meter dicken Erdschicht
Na ja, Übertreibung macht vielleicht anschaulich, faktisch wären es maximal 2m. Aber beim neuen Vorschlag fügt sich die Garage schön ins Gelände ein, 1,5 Seiten unterirdisch und keine Überdeckung mehr.
Grundrisse und Ansichten wären nicht schlecht, damit man weiß, wo der Eingang hin soll. Und die Straßenbreite, um den Einfahrtswinkel bewerten zu können. Und das Datum des Bebauungsplan, um Befreiungsmöglichkeiten abzuschätzen . Und die Planzeichnung vom Bebauungsplan. Und die textlichen Festsetzungen. Und die Begründung. Und ... ach so, Weihnachten ist noch so lang hin?