Planung der Auffahrt für großes Hanggrundstück - 25% Steigung

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Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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11ant

11ant

Abgesehen von den Schreibfehlern (es muß natürlich 296/299 Meter heißen) sehe ich die Baukörperanordnung wie in @Escrodas Vorschlag in Beitrag #16 und eine Terrasse dann wohl zwischen Haus und Garage liegen.
 
P

_pexed_

So wie der Architekt die erste Kurve gezeicnet hat oder auch Du in Deiner Skizze, geht das kaum sinnvoll. Do kommt man eben auf die mind. 30% Steigung oder muesste enorme Einschnitte herstellen. Mit einem entsprechenden Winkel auf die Hoehenlinien wird das entschaerft.
Ist das vom Architekt wirklich so schlecht umgesetzt? Auf der Zeichnung beginnt die Steigung in den ersten 5 Metern von 0 auf 10%, danach in der Kurve (10 Meter) von 10% auf 20%.
In meinem Entwurf wäre es ja die gleiche Kurve, jedoch würde die Steigung im zweiten Schritt nur auf 15% steigen. Danach würde Sie für 20 Meter auf 15% bleiben und in 5 Metern wieder auf 0% zurück gehen.
Das sollte doch so recht gut befahrbar und umsetzbar sein, oder?


Abgesehen von den Schreibfehlern (es muß natürlich 296/299 Meter heißen) sehe ich die Baukörperanordnung wie in @Escrodas Vorschlag in Beitrag #16 und eine Terrasse dann wohl zwischen Haus und Garage liegen.
Der Entwurf ist wirklich nicht schlecht und wir werden Ihn mal mit dem Architekten und Gartenlandschaftsbauer durchsprechen! Vielen Dank noch einmal dafür @Escroda !
Zwei Knackpunkte gibt es zwar, aber vielleicht können diese auch behoben werden. Zum Einen, ist die Garage dann ja noch recht tief und man müsste mit einer Treppe 5,5 Meter zum Haus überwinden (wenn das Haus wirklich bei der Höhe von 304,5m bleibt - das wird sich spätestens am Ende des Monats zeigen) und zum anderen würde die Straße in der NW Ecke in einem Grünstreifen der Stadt starten.
Ich weiß, das ist leider auf dem Plan nicht gut ersichtlich (ist es auf dem Bebauungsplan und selbst vor Ort auch nicht, da hier alles derzeit extrem bewachsen ist und nicht vom Grundstück selbst abgegrenzt). Aber vielleicht kann man hier mit der Stadt reden.

Nachtrag:
Was vielleicht auch möglich wäre, wäre eine kleine Serpentine einzubauen? Also das man den Grünstreifen meidet und in einer Kurve direkt von der Straße aus nach oben fährt (wieder dort hin, wie es bei Escrodas Skizze ist)?
Aber dann müsste man wieder eine recht krasse Kurve fahren. Das ist alles nicht so einfach .
 
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E

Escroda

Abgesehen von den Schreibfehlern (es muß natürlich 296/299 Meter heißen)
Natürlich. Asche auf mein Haupt ops:.
wenn das Haus wirklich bei der Höhe von 304,5m bleibt
Bei mir ist es 1,5m tiefer und nach Norden verschoben, so dass Oberkante Fertigfußboden UG mit dem vorhandenen Gelände übereinstimmt. Die Frage, nach der Schmerzgrenze für die Haushöhe ist ja noch offen, denn ob
könnte man selbst aus dem Gartengeschoss noch über die Häuser gucken
als Wunsch oder als Bedingung aufzufassen ist, ist mir nicht klar. Ebenso ist offen, wie Dein Planer diese Tatsache seiner bisherigen Planung lösen will:
Das Gartengeschoss steht damit talseitig auch schon 2,30m über vorhandenem Gelände
Schießlich sind die möglichen Geländeveränderungen im Bebauungsplan stark eingeschränkt, z.B. Stützmauern zur Wandhöhenanpssung 0,80m, zur Geländeanpassung 1,30m.
Wenn ich das so richtig verstehe und bei den Häuser die in unsere Aussicht stehen, dürften diese nicht mehr als 10 Meter hoch sein (4m Geschoss + Dach ?).
Schwer zu sagen, da die Stadtplaner ja keine Gebäudehöhen festgesetzt haben und die Wandhöhen vom Geländeverlauf abhängen, den wir nicht kennen. Ich denke aber, dass Deine Schätzung korrekt ist - da die Dachneigung auf 46° begrenzt ist, ist vermutlich sogar schon bei 9m Schluss.
und zum anderen würde die Straße in der NW Ecke in einem Grünstreifen der Stadt starten.
Das tut sie in den Entwürfen vom Architekten und Dir ja auch.
Ist für mich aber ein typischen Fall von fehlender Kommunikation zwischen dem künstlerisch gestaltenden Stadtplaner und dem technisch planzeichenumsetzenden Bauzeichner. Diese "Grünstreifen" sind textlich nirgendwo im Bebauungsplan, Grünordnungsplan oder seiner Begründung erwähnt und sind nicht durch die Straßenbegrenzungslinie von der Verkehrsfläche getrennt. Das ist IMHO ein planungsrechtlicher Widerspruch, so dass ich die Grünfächen aus straßenrechtlicher Sicht als Straßenbegleitgrün ohne Einfluss auf die Zufahrtsmöglichkeiten interpretiere. Wäre eine Zufahrtsregelung gewollt, hätte der Stadtplaner das Instrument der Ein- und Ausfahrtsbeschränkung nach 6.4. Planzeichenverordnung wählen müssen.
 
11ant

11ant

Aber dann müsste man wieder eine recht krasse Kurve fahren. Das ist alles nicht so einfach
Eine von oben zweidimensional krassere Kurve kann ja dreidimensional durchaus die weniger krasse Kurve sein und im Produkt aus Richtungsänderung, Lageenergie und Bodenhaftung zur geringeren Spuraberration führen. Wenn´s weiter nichts ist, als langsamer zu fahren und kräftiger am Lenkrad zu drehen ...
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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