Platzierung Haus, Terrasse, Carport & Co. im Baufenster

4,60 Stern(e) 9 Votes
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Platzierung Haus, Terrasse, Carport & Co. im Baufenster
>> Zum 1. Beitrag <<

H

hampshire

um den eher nicht genutzten Vorgarten nicht aufzublähen und Platz im Garten hinter dem Haus zu verlieren.
Wenn der Vorgarten tatsächlich nicht genutzt werden sollte, ist das natürlich eine Abwägung. Für die Nutzung des Vorgartens habe ich ein paar Gründe:
  • Dort ist Morgensonne. Ein schönes Plätzchen für einen Kaffee oder ein Frühstück hat was. Das kann man Dank Bepflanzung auch semi-öffentlich gestalten.
  • Sobald eine Familie jugendliche Kinder hat, wird es wiederholt Konkurrenzsituationen zur Gartennutzung geben. Da ist ein Platz im Vorgarten für die Jugend gold wert - für alle Beteiligten.
  • Ein Vogarten mit Sitzgelegenheit ist eine wunderbare Abfangeinheit für alle möglichen Situationen, in dem man andere Menschen nicht gerne im oder hinter dem Haus haben will. So kann man Menschen willkommen heißen ohne sie herein zu bitten.
  • Je nach dem wo die Küche hinkommt und wie gerne ihr kocht, ist der Vorgartenteil mit Morgen- und Mittagssonne ein geeigneter Ort um in der Nähe einer Kücheneingangstüre Essbares anzupflanzen.
  • Man wundert sich manchmal wie viele Fahrzeuge Kinder und Jugendliche beim Spielen an einen Ort zusammenbringen. Dafür eine Fläche vorzusehen ist ein ausgesprochen angenehmer Luxus.
Dafür braucht man natürlich keinen besonders großen Vorgarten, aber eine nette Nutzung wäre das ja schon.

Daher: Raum vor dem Haus nutzen, Haus nach hinten stellen (ist natürlich mal wieder die teurere Lösung...)
 
H

Hausbauer4747

Ich würde wohl die Garage an die Straße (also Abstandsgrenze einhalten) setzen mit Einfahrtsöffnung zum Norden. Dann kann das Haus recht weit in den Norden gesetzt werden, Garage dient als Puffer zur Straße.
Gelten die 3 Meter auch für Garagen? Ich dachte, die darf man auf die Grundstücksgrenze setzen? Ich habe das mal probiert, die Variante hat durchaus Vorteile. Bitte nicht wundern, der erste Entwurf war an der Ostseite gerade, das war nicht ganz präzise, ist jedoch leichter im Programm darzustellen.
platzierung-haus-terrasse-carport-co-im-baufenster-494368-1.jpg
 
G

GeradeSchräg

Ich denk @ypg meint den Abstand zur Straße hin, gängig sind hier 5m.( Soll dafür sorgen, dass man komplett aus der Garage ausfahren kann ohne öffentliche Verkehrsflächen zu befahren) Im Normalfall darf die Garage auf die Grundstücksgrenze zum Nachbarhaus wenn im Bebauungsplan/ Baulastenverzeichnis nicht anderweitig festgelegt.

Parallel zur Straße errichtete Garagen, also Einfahrt parallel zur Straße, dürfen näher an der Straße stehen (jedenfalls in BW)
 
H

Hausbauer4747

Ich muss gerade schmunzeln, GeradeSchräg passt perfekt zur erst geraden und dann schrägen östlichen Grundstücksgrenze. ;) Danke für die Einschätzung, herausfahren sollte nicht das Problem sein, da die Straße oben noch die Verlängerung an der nördlichen Grundstückskante hat. Gilt die Möglichkeit, eine Garage auf die Grundstücksgrenze zu setzen nur für das Nachbargrundstück oder auch zur Straße bzw. zum Gehsteig wie in der obigen Darstellung? Hier hätte ich ja dann keinen Nachbarn, sondern nur den Gehweg.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Gibt es einen
Bebauungsplan?
Baufenster?
Habt Ihr das Grundstück schon?
Einen genauen Grundstücksplan ?
Wie schaut die Umgebung aus?
Welches Bundesland?
Baustil?
Geschossigkeit?
 
H

Hausbauer4747

@hanghaus2000: Ja, da gibt es Dokumente, in denen ich gerade den Satz "Garagen, Carports und Stellplätze sind ausschließlich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig" gefunden habe, die Garage auf der Grundstücksgrenze geht also anscheinend nicht. Damit würde auch die Variante aus dem Eingangspost nicht gehen und die ganze Struktur weiter nach Süden ziehen. Hmm, da müssen wir noch weiter überlegen.

Einen Bebauungsplan gibt es, außer den 3m Abstand und Angaben zur Dachneigung gibt es jedoch keine nennenswerten Einschränkungen. Das Grundstück ist gekauft, das Baufenster dürfte ca. 35x40m haben. Umgebung gibt es noch keine und auch keine Vorgabe, sich an der Nachbarbebauung zu orientieren. Aktuell ist das nur ein Wiese. NRW, voraussichtlich zweigeschossige Stadtvilla.
 
Zuletzt aktualisiert 22.11.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2394 Themen mit insgesamt 83077 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Platzierung Haus, Terrasse, Carport & Co. im Baufenster
Nr.ErgebnisBeiträge
1unklare Grundstücksgrenze und rechtliche Folgen 12
2Anschlüsse Strom etc. für Vorgarten und Garten 23
3Vereinigung zweier Grundstücke - Baufenster neu legen? 20
4Dachterrasse auf Garagen 10
5Nachbar baut Gartenhaus, Dach ragt über Grundstücksgrenze 21
6Flächennutzungsplan verbindlich? Evtl Baufenster auf Waldgebiet?! 31
7Grundstücksgrenze - Nah daran bauen - Genehmigung? 11

Oben