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goalkeeper
Mal ne Frage: der Nachbar hat ja bereits seinen Aushub gemacht und ist ca. 2,80m tiefer - auch hat er ja bereits eine qm unserer Terrasse abgegraben.
Da wir nun nicht wissen, wann er baut und wir nicht nochmal einen Sommer ohne Garten sein wollen, würden wir 2,80m hohe L-Steine setzen lassen, damit wir den Garten fertig machen können.
Gelten allerdings L-Steine, die einfach nur als Abstützung zählen und keinen cm oben raus gucken als gemehmigungspflichtig oder nicht?
Da wir nun nicht wissen, wann er baut und wir nicht nochmal einen Sommer ohne Garten sein wollen, würden wir 2,80m hohe L-Steine setzen lassen, damit wir den Garten fertig machen können.
Gelten allerdings L-Steine, die einfach nur als Abstützung zählen und keinen cm oben raus gucken als gemehmigungspflichtig oder nicht?