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Muc1985
Verrückte Sache was da passiert. Dir @goalkeeper weiter gutes Gelingen und "stabil" bleiben!
Klar steht der Nachbar als Schädiger für seinen Auftragnehmer auch dann ein, wenn er in dessen Auswahl nicht frei war - selbst wenn er dulden mußte, daß das Vorschlagsrecht für den Auftragnehmer beim Geschädigten lag. Hätte der Geschädigte die Schädigung mit dem Auftragnehmer des Nachbarn verabredet, wäre dies eine eigenständige kriminelle Handlung, auch strafbar, aber mit Beweislast nicht beim Geschädigten. Aber erzähl´ Deinen Zweifel mal einem Juraprofessor, das sollte zumindest ein interessantes Thema für eine Hausarbeit sein.Der Privatmann haftet für Schäden, die das von DIR ausgesuchte Unternehmen durch evtl. Baumängel verursacht?
...dann sollte er es noch mehr vermeiden wollenwas wir allerdings alle vermeiden wollen, da der Nachbar das niemals gewinnen wird