...aber immerhin ausreichend für ein RMH Sondernutzungsrecht hat. Also eigentlich zu der WEG gehört. Laut Makler soll dad keine größeren Nachteile haben. Bin da etwas skeptisch. Aktuell läuft es so, dass die Grundstücke wie getrennte Grundstücke behandelt werden. Also auch mit Zaun, Hecke etc. Und jeder kann machen was er in seinem Garten machen will. So gross ist er nicht dass man da gross Bäume pflanzen kann, aber könnte es theoretisch passieren, dass bei Dingen die ich auf dem zu diesem Haus gehörenden Gartenstück mache, die anderen Eigentümer ein Vetorecht haben? Ich plane da jetzt sicher niz aussergewöhnliches. Aber nur mal als fiktives Beispiel. Man möchte einen kleinen Teich anlegen.