Reihenmittelhaus mit Garten (Sondernutzungsrecht)

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Y

ypg

Was mir schonmal entgegenkommt dass die eine Nachbarin Klavierlehrerin ist. Das ist natürlich praktisch wegen der Kinder und da ich selbst Musik mache, hier vielleicht schonmal ne gewisse Toleranz da ist :).
Keine Ahnung, ob ne Klavierlehrerin automatisch tolerant gegen Kindergeschrei ist… übende Klavierspieler können nervig sein (Blockflöte auch)
Dennoch: Geräusche von Nachbarn gibt es überall, auch im Einzelhausgebiet, siehe kati1337 aus dem Garten-Bilder-Forum mit ihren Nachbarn, ich mit schreienden Eltern usw.
Insofern wäre mir das schnuppe, wenn es um Kaufüberlegungen geht.
Gibts da was zu beachten. Wird da das Material mit ser Zwit müde bzw. belastungsmässig etwa? Danke und Grüsse Hubi
Nein, es ist eine Stahlholmtreppe.

Deine Kinder werden schnell älter. Oder sind sie lauter als andere? Meine Enkelin hat überhaupt keine Treppensicherung bekommen, ist gleich eigenwillig mit 3,5 (scheinbar, wir haben immer geschaut) bockig und eigenständig die Treppe gegangen. Denen kann man auch gefährliche Situationen verständlich erklären - und ihr seid ja auch da.
Ich sag es mal so: anpassen muss man sich mit Nachbarn immer etwas - Toleranz sein gg Zimmerlautstärke. Das Alter oder der Beruf von Menschen ist kein Freibrief, laut zu sein.
 
H

HubiTrubi40

Ich wollte ja meine beiden Themen...den WEG Garten und den Riss in der Wand zusammenbringen, daher mach ich nochmals einen neuen Thread auf bei dem ich evt. Nochmals die Themen aufgreife.
 
S

Sir_Batman

Schau in die Teilungserklärung und prüfe, was da hinsichtlich des Gartens geregelt ist. Wenn es schlecht läuft, darfst du ohne Zustimmung der anderen fast nichts machen ( Bäume entfernen, anpflanzen, etc. ) aber du darfst zum Beispiel die Kosten mittragen, die die beiden Eckgrundstücke bei der Heckenpflege hätten. Wenn es vernünftig geregelt ist, hast du fast alle Freiheiten, die du auch bei einem eigenen Garten hättest.
 
H

HubiTrubi40

Also laut Teilungserklärung darf man Markisen, pergolen und Gartenhäuschen ohne Zustimmung der anderen errichten. Auch ist jeder für die Instandhaltung und Pflege seines eigenen Teils verantwortlich. Scheint also relativ locker geregelt zu sein.
Es sind übrigens doch 6 Einheiten. Ein Verwalter wurde nicht beauftragt, kann aber nach §20 Abs. 11 WEG bestellt werden.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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