Sanierung 60er-Jahre Haus: Fragwürdige Gutachter-Empfehlungen?

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Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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schwalbe

schwalbe

Und, habt ihr das Projekt weiterverfolgt?
Wir hatten gestern den Notartermin und sind jetzt Eigentümer.
Gerade sind wir dabei, potenzielle GU, die nicht erst 2024 starten können, vor Ort zu bekommen um sich das ganze mal anzusehen. Erstmal gilt es jetzt zu klären, auf welchen KfW-Standard wir sanieren wollen und wie/ob das Thema "zweite Wohneinheit" im Hinblick auf die Förder-/Zuschussthematik gelöst werden kann. Wir gehen davon aus, dass die große Sanierung im nächstem Sommer starten wird.

Jetzt haben wir erstmal ein bisschen damit zu tun, den Garten von meterhohem Gras und die Gartenhütte von wucherndem Efeu zu befreien... :)
 
Tassimat

Tassimat

Erstmal gilt es jetzt zu klären, auf welchen KfW-Standard wir sanieren wollen und wie/ob das Thema "zweite Wohneinheit" im Hinblick auf die Förder-/Zuschussthematik gelöst werden kann.
Dann lass parallel oder zuerst auch direkt mal zugelassene Energieberater kommen. Die werden dir schnell sagen können, was einfach geht und wo mit viel Aufwand zu rechnen ist.
 
schwalbe

schwalbe

Dann lass parallel oder zuerst auch direkt mal zugelassene Energieberater kommen. Die werden dir schnell sagen können, was einfach geht und wo mit viel Aufwand zu rechnen ist.
Danke, aber davon hatte ich schon zwei da. Das Problem ist, dass sich offenbar jeder Heiner als "Experte" listen lassen kann und man am Telefon schlecht raushört, wie sie eigentlich drauf sind.
Der erste war ein Obersparer, wollte ne Gastherme reinknallen, die alten Leitungen drin lassen, Heizkörper im Keller aufhängen und auf die Dämmung verzichten (siehe Threadbeginn) --> für die Katz
Der zweite ging zwar etwas gründlicher durch und war nicht ganz so im Mittelalter hängengeblieben, brachte aber die Pauschalaussage, dass ein Haus aus dieser Zeit "auf keinen Fall" besser als KfW100 zu sanieren ist --> Äh, doch..?

Beide waren so drauf, dass ich das Gefühl hatte, dass sie trotz ausgiebiger Erklärung erstens nicht gerafft haben, was wir dort eigentlich vorhaben und zweitens solche Projekte scheinbar nicht oft begleiten. Wir möchten nicht möglichst billig und schnell einziehen, sondern die Hütte zukunftsfest herrichten. Ich muss nicht zwingend den bombastischen Energiewert erreichen, aber wenn man jetzt schonmal rangeht, möchten wir alles, was sinnvollerweise jetzt geht, miterledigen und nicht in zehn Jahren wieder mit umbauen anfangen, nur um jetzt ein bisschen weniger ausgegeben zu haben.
 
schwalbe

schwalbe

Mal noch ne andere Sache: Der besagte zweite Gutachter war am 12.05. mit vor Ort und hat mich wg. seiner Auslastung darauf hingewiesen, dass seine Berechnungen/Ausführungen, was auch immer er da liefern wird, "zwei bis drei Wochen" dauern würden. Seither sind sieben Wochen vergangen und ich habe nichts mehr gehört. Eine Rechnung hat er auch keine gestellt.
Da ich mir von seinen Ausführungen wie oben angedeutet wenig erwarte, möchte ich dafür eigentlich auch nichts bezahlen. Soll ich nun die Sache in der Hoffnung, dass er mich vergessen hat, aussitzen? Sollte er sich doch noch rühren und dann reichlich verspätet auch ne Rechnung schicken, kann ich die mit Verweis auf die ewige Dauer dann verweigern? Oder müsste ich dazu jetzt eine Frist setzen mit der Folge dass er sich an mich erinnert und noch was liefert?
 
P

pagoni2020

Mal noch ne andere Sache: Der besagte zweite Gutachter war am 12.05. mit vor Ort und hat mich wg. seiner Auslastung darauf hingewiesen, dass seine Berechnungen/Ausführungen, was auch immer er da liefern wird, "zwei bis drei Wochen" dauern würden. Seither sind sieben Wochen vergangen und ich habe nichts mehr gehört. Eine Rechnung hat er auch keine gestellt.
Da ich mir von seinen Ausführungen wie oben angedeutet wenig erwarte, möchte ich dafür eigentlich auch nichts bezahlen. Soll ich nun die Sache in der Hoffnung, dass er mich vergessen hat, aussitzen? Sollte er sich doch noch rühren und dann reichlich verspätet auch ne Rechnung schicken, kann ich die mit Verweis auf die ewige Dauer dann verweigern? Oder müsste ich dazu jetzt eine Frist setzen mit der Folge dass er sich an mich erinnert und noch was liefert?
Ich würde das jetzt klar und direkt ansprechen, sonst kann es ein ärgerliches Erwachen geben.
 
11ant

11ant

Gerade sind wir dabei, potenzielle GU, die nicht erst 2024 starten können, vor Ort zu bekommen um sich das ganze mal anzusehen.
Ich würde erst einmal einen erfahrenen Architekten suchen, die kennen dann schon die tauglichen Handwerker.
Erstmal gilt es jetzt zu klären, auf welchen KfW-Standard wir sanieren wollen und wie/ob das Thema "zweite Wohneinheit" im Hinblick auf die Förder-/Zuschussthematik gelöst werden kann.
Dann zeige doch mal eine Bestandsaufnahme, was gibt denn die Bauakte an Plänen her ?
 
Zuletzt aktualisiert 27.12.2024
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