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Bieber0815
Beispiel Bauträger-Werkvertrag. Ist es sinnvoll/zielführend/rechtlich okay, diesen -- notariell beglaubigten -- Vertrag möglichst schlank zu halten und bspw. eine Garage separat selbst unmittelbar im Anschluss zu vergeben? Variante A): Garage vom Bauträger --> Grunderwerbsteuer und Notargebühren auf den Garagenpreis. Variante B): Eigenvergabe der Garage --> keine Zusatzkosten? Korrekt? (Garage ist nur ein Beispiel, können auch die Malerarbeiten sein).