Musketier
Das ist so nicht richtig. Man zahlt immer nur einmal die Mwst. in der EU. Beispiel ein Schiff für 100 tsd. Euro netto. Werft NL. Käufer Deutsch. Man entscheidet, ob Übernahme und Zahlung incl. BTW, das ist da der Name für Mwst., in NL oder Übernahme in D. und Versteuerung hier. So auch bei Autos, bei Allem. Karsten
Eigentlich habe ich nur behauptet, dass sich der Gesetzgeber auch einfallen lassen, wie auch Privatpersonen unter die UST fallen können und dies auch mit einem jetzt schon existierenden Beispiel versehen.
Im Übrigen fällt auch in deinem Beispiel der Käufer eines neuen Schiffes (mit weniger als 100 Betriebsstunden oder Erstinbetriebnahme vor weniger a 3 Monaten) über7,5m unter die Umsatzsteuerpflicht in Deutschland. D.h. auch eine Privatperson die das Schiff kaufen würde, müsste die UST hier anmelden. Dafür ist das dann in NL steuerfrei.
Von zweimal UST hatte ich nichts geschrieben.
Wenn du jetzt aber behauptest, dass es keine doppelte UST Belastung gibt, dann muß ich dem rigoros widersprechen. Es gibt durchaus vereinzelte Fälle (z.B. bei Reihengeschäften, bei fehlenden Nachweisen für Steuerfreiheit im Inland und bei falscher Rechnungslegung), wo ggf. Käufer und Verkäufer mit Umsatzsteuer zur Kasse gebeten werden.