Musketier
Notfalls fällt dem Gesetzgeber schon ein, wie auch ein Hausverkauf bei Privatverkauf unter die Umsatzsteuer fällt. Solche Ausnahme gibt es ja schon z.B. bei Lieferung von Neuwagen an Privatpersonen ins EU Gebiet. Dort muß die Privatperson die Steuern anmelden und abführen.Umsatzsteuer fiele auch im Hausverkauf ja nur an, wenn gewerbliche Geschäftspartner miteinander handeln.