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hanghaus2023
Ja da hast Du Schuld.Ich denke mal ich bin mitschuld, weil ich den Bauantrag mitunterschrieben habe aber hätte so etwas nicht auch der Architekt unseres GU bemerken müssen? Er war mit der Stadt im Austausch.
Der Architekt hat es doch empfohlen und Du hast zugestimmt. Du hast ja sogar den Bauantrag unterschrieben. Einem sachkundigen Auftraggeber hätte es eingeleuchtet, das man ein Haus nicht tiefer als OK Gelände herstellen sollte.
Dann hoffen wir mal das das Einleiten von Oberflächenwasser in den Kanal zulässig ist.