11ant
P.S. (wg. Zeitüberschreitung) zu meinem Beitrag #74:
Mein Fazit lautet also deutlich: für die Fälligkeit einer Grunderwerbsteuer gibt es keinen Mehrheitsentscheid eines Publikumsjokers.
Das Grundstück ist gekauft, was als verbundenes Geschäft mit der Bebauung geplant ist.
Kommt es nicht zur Verwirklichung des verbundenen Geschäftes (obwohl gemäß den dem Finanzamt bekannten Verträgen darüber die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Steuer noch davon ausgeht), dann ist lediglich dieses Delta in der Steuerhöhe zu heilen,
aber das Grundstück als solches bleibt vollständig vollzogen gekauft und dieser Kauf auch entsprechend zu besteuern.
Wenn ein Käufer jetzt Angst vor einer Bebauungsorganisation in eigener Regie (die ja noch garnicht gewiß notwendig wäre) bekommt und gefühlt lieber wieder das Geld als das Grundstück hätte um für ein anderes Projekt frei zu sein, kann da der Fiskus nichts für und wäre dafür Verständnis zu haben auch nicht seine Aufgabe. Nur weil die Bebauung eventuell nicht mehr laienfreundlich easy nur mit einer Unterschrift auf den Weg gebracht bliebe, verlöre das Grundstück ja nicht seine Rolle in der ganzen Geschichte.
Mein Fazit lautet also deutlich: für die Fälligkeit einer Grunderwerbsteuer gibt es keinen Mehrheitsentscheid eines Publikumsjokers.
Das Grundstück ist gekauft, was als verbundenes Geschäft mit der Bebauung geplant ist.
Kommt es nicht zur Verwirklichung des verbundenen Geschäftes (obwohl gemäß den dem Finanzamt bekannten Verträgen darüber die Bemessungsgrundlage für die Höhe der Steuer noch davon ausgeht), dann ist lediglich dieses Delta in der Steuerhöhe zu heilen,
aber das Grundstück als solches bleibt vollständig vollzogen gekauft und dieser Kauf auch entsprechend zu besteuern.
Wenn ein Käufer jetzt Angst vor einer Bebauungsorganisation in eigener Regie (die ja noch garnicht gewiß notwendig wäre) bekommt und gefühlt lieber wieder das Geld als das Grundstück hätte um für ein anderes Projekt frei zu sein, kann da der Fiskus nichts für und wäre dafür Verständnis zu haben auch nicht seine Aufgabe. Nur weil die Bebauung eventuell nicht mehr laienfreundlich easy nur mit einer Unterschrift auf den Weg gebracht bliebe, verlöre das Grundstück ja nicht seine Rolle in der ganzen Geschichte.