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KonstantinW
naja offensichtlich für Bungalows & Stadtvillen.Finde die Geschichte schon etwas eigenartig.
In einem offensichtlich für Bungalows ohne nutzbares OG (Dachneigung 15°) geplanten Gebiet will jemand einen astreinen Zweigeschosser hinstellen und das ganze mit ner Terrasse ausbügeln.
Da sehe ich eher den Pabst im Puff als diese Planung jemals genehmigt.
Wie sieht es denn mit den erlaubten Trauf- und Firsthöhen aus?
Da wird jeder dann seine Stadtvilla bauen mit Röckchen drum herum.
Trauf- und Firsthöhe ist nichts vorgeschrieben auf unserer Seite.. auf der anderen Seite hingegen schon.
Da ist die Dachneigung aber erst ab 28° erlaubt.