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Steven
Hallo TassimatAuch du bist schützenswert und auch dich beschützt der Staat davor Täter zu werden.
so ist es.
Ich habe das Problem einer grottenschlechten Stimme.
Wenn ich (wieder einmal) überfallen werde und, dem Ratschlag der Polizei folgend, in Embryonalhaltung am Boden liege, den Blickkontakt vermeide und ein Lied singe, wird der Täter alleine durch mein Gekrächze gereizt. Das wird ihn weiter aufstacheln und zu Handlungen zwingen, die mir zu Lasten gelegt werden könnten.
Da halte ich mich doch lieber an den alten §32 StGB und schalte ihn sofort aus. Damit begehe ich zwar eine Straftat, die aber gerechtfertigt ist und damit straffrei.
Steven